Gartenbaubetrieb, insbesondere die Zucht von Anthurium und Orchideen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen gleicher Art und solchen Unternehmen, die ihren Zweck zu fördern geeignet sind, zu beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen, mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Iwan van der Knaap | Geschäftsführer(in) | Alter 54 | — |
| Mark van der Knaap | Geschäftsführer(in) | Alter 54 | Bleiswijk/Niederlande |