Die FINIGLAS Veredelungs GmbH hat ihren Sitz in Dülmen und ist auf die Herstellung sowie Veredelung von Flachglas spezialisiert. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, sämtliche Geschäfte im Bereich der Glasherstellung und -verarbeitung durchzuführen, einschließlich Handels- und Vermittlungsgeschäften. Historisch war die Gesellschaft bis August 2008 als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Sawatzki GmbH & Co. Vermögensanlage KG tätig. Die Geschäftsführung oblag im Geschäftsjahr 2009 Dipl.-Ing. Rolf Sawatzki. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Herstellung und Veredelung von Flachglas. Ferner ist die Gesellschaft zu allen Geschäften berechtigt, welche in den Bereich der Glasherstellung und -verarbeitung fallen, und zwar gleichgültig, ob es sich dabei um eigene Leistungen oder um Handels- und Vermittlungsgeschäfte handelt.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Coesfeld, HRB 12500 (Stand 30. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Klaus Köttering | Geschäftsführer(in) | Nottuln |
| Alexander Nagel | Geschäftsführer(in) | Bocholt |
| Hermann Schüller | Geschäftsführer(in) | Edewecht |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Coesfeld, HRB 12500 (Stand 30. Oktober 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 04.05.2010 | Firmenname eingetragen | FINIGLAS Veredelungs GmbH |
| 04.05.2010 | Sitz eingetragen | Dülmen |
| 04.05.2010 | Geschäftsanschrift eingetragen | Wierlings Hook 5, 48249 Dülmen |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 04.05.2010 | Stammkapital festgesetzt | — | 200.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Coesfeld, HRB 12500 (Stand 30. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2009 | kleine KapG1 | -281 € | 40.745 € | — |
| 2008 | — | -404 € | 40.205 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Coesfeld, HRB 12500 (Stand 30. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister