Die A7-24 Aumann GmbH mit Sitz in Coburg betreibt ein diversifiziertes Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, das Personal- und Arbeitsvermittlung, die Organisation von Seminaren und Unterhaltungsveranstaltungen, den Handel mit Fachliteratur sowie Verbrauchs- und Konsumgütern (insbesondere Leder- und Glaswaren, Geschenk- und Werbeartikel, Musikinstrumente), die Softwareentwicklung und den Vertrieb von Software und Internet-Plattformen umfasst. Zusätzlich erbringt das Unternehmen Buchhaltungsleistungen, laufende Lohnabrechnungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und sonstige Bürodienstleistungen, wobei steuer- und rechtsberatende Tätigkeiten explizit ausgeschlossen sind.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ulrich Aumann | Geschäftsführer(in) | Coburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 25.09.2025 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand geändert, nun: Die Personal- und Arbeitsvermittlung, die Durchführung von Seminaren und Vortragsveranstaltungen, die Organisation sowie die Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen aller Art, das Publizieren von und der Handel mit Fachliteratur, der Handel und der Vertrieb von Verbrauchs-, Konsumgütern und Kunstgegenständen, insbesondere Lederund Glaswaren, Geschenk-, Fan- und Werbeartikeln, Musikinstrumenten, die Softwareentwicklung und der Software Service sowie das Erbringen aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. Anwendungsberatungen, Schulungen etc., das Entwickeln und das Betreiben von Internet-Plattformen, der Vertrieb, die Vermietung und die Vermarktung von Software, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die Erbringung von sonstigen Bürodienstleistungen; ausgenommen sind Steuer- und rechtsberatende Tätigkeiten |
| 25.09.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 16.04.2020 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand geändert, nun: Die Erbringung von Personaldienstleistungen, insbesondere die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und die Personal- und Arbeitsvermittlung, die Durchführung von Seminaren und Vortragsveranstaltungen, die Organisation sowie die Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen aller Art, die Durchführung von Übersetzungen, die Nachbearbeitung von industrie- oder handwerksmäßig hergestellten Produkten, das Publizieren von und der Handel mit Fachliteratur, die Erbringung von Franchisedienstleistungen, die Erbringung von Callcenterdienstleistungen, der Handel und der Vertrieb von Verbrauchs-, Konsumgütern und Kunstgegenständen, insbesondere Leder- und Glaswaren, Geschenk-, Fan- und Werbeartikeln, Musikinstrumenten, die Softwareentwicklung und der Softwareservice sowie das Erbringen aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z.B. Anwendungsberatungen, Schulungen etc., das Entwickeln und das Betreiben von Internet-Plattformen, der Vertrieb, die Vermietung und die Vermarktung von Software, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die Erbringung von sonstigen Bürodienstleistungen; ausgenommen sind steuer- und rechtsberatende Tätigkeiten. |
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