1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Religionszugehörigkeit, Abstammung, Herkunft oder Nationalität. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (§§ 219, 225 SGB IX); b) Verkauf von Produkterzeugnissen, Handelswaren und Erbringung von Dienstleistungen durch Menschen mit Behinderung im Rahmen der Werkstätten; c) Betreuung von Menschen mit Behinderung in ausgelagerten Arbeitsgruppen oder auf ausgelagerten Arbeitsplätzen; d) Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung, die statt eine Werkstatt zu besuchen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt haben; e) Betreuung von Menschen mit Behinderung in Fördergruppen und Förderstätten; f) berufliche Bildung von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Berufsbildung (Berufsbildungsbereich), die an Werkstätten angeschlossen oder unabhängig von Werkstätten betrieben werden, sowie die Betreuung von Menschen mit Behinderung, die Einrichtungen der Berufsbildung sowie der berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung außerhalb von Werkstätten besuchen; g) Unterhaltung und Betrieb einer landwirtschaftlichen Betriebsstätte durch Menschen mit Behinderung. Die Gesellschaft kann auch Einrichtungen und Dienste zur Inklusion von Menschen mit Behinderung errichten, unterhalten oder sich daran beteiligen (sog. "Inklusionsbetriebe"). 4. Die Gesellschaft hat ferner folgende Aufgaben: a) Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit; b) Mitarbeit in Landes- und Bundesgremien der Behindertenhilfe zur Vertretung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung; c) Vertretung der Diakonie gegenüber den Partnern der freien Wohlfahrtpflege und gegenüber staatlichen und kommunalen Stellen im Bereich der Behindertenhilfe; d) Gewinnung, Begleitung und Förderung ehren- und hauptamtlich Mitarbeitender durch Beratung, Aus-, Fort- und Weiterbildung. 5. Die Gesellschaft errichtet und unterhält die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einrichtungen und Dienste sowie eine Geschäftsstelle. Sie führt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. - Innere Mission und dessen Tochtergesellschaften durch. 6. Die Gesellschaft fördert kirchliche Zwecke insbesondere durch das regelmäßige Abhalten von Gottesdiensten in Einrichtungen der Gesellschaft. 7. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dabei sollen vor allem die zur Unternehmensgruppe Diakonisches Werk Coburg gehörenden Gesellschaften gefördert werden. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 8. Die Gesellschaft erfüllt Aufgaben der Diakonie der Evangelischen-Lutherischen Kirche in Bayern. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| David Hirsch | Geschäftsführer(in) | Alter 52 | Jena |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 01.09.2020 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand geändert, nun: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Religionszugehörigkeit, Abstammung, Herkunft oder Nationalität. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (§§ 219, 225 SGB IX); b) Verkauf von Produkterzeugnissen, Handelswaren und Erbringung von Dienstleistungen durch Menschen mit Behinderung im Rahmen der Werkstätten; c) Betreuung von Menschen mit Behinderung in ausgelagerten Arbeitsgruppen oder auf ausgelagerten Arbeitsplätzen; d) Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung, die statt eine Werkstatt zu besuchen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt haben; e) Betreuung von Menschen mit Behinderung in Fördergruppen und Förderstätten; f) berufliche Bildung von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Berufsbildung (Berufsbildungsbereich), die an Werkstätten angeschlossen oder unabhängig von Werkstätten betrieben werden, sowie die Betreuung von Menschen mit Behinderung, die Einrichtungen der Berufsbildung sowie der berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung außerhalb von Werkstätten besuchen; g) Unterhaltung und Betrieb einer landwirtschaftlichen Betriebsstätte durch Menschen mit Behinderung. Die Gesellschaft kann auch Einrichtungen und Dienste zur Inklusion von Menschen mit Behinderung errichten, unterhalten oder sich daran beteiligen (sog. "Inklusionsbetriebe"). 4. Die Gesellschaft hat ferner folgende Aufgaben: a) Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit; b) Mitarbeit in Landes- und Bundesgremien der Behindertenhilfe zur Vertretung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung; c) Vertretung der Diakonie gegenüber den Partnern der freien Wohlfahrtpflege und gegenüber staatlichen und kommunalen Stellen im Bereich der Behindertenhilfe; d) Gewinnung, Begleitung und Förderung ehren- und hauptamtlich Mitarbeitender durch Beratung, Aus-, Fortund Weiterbildung. 5. Die Gesellschaft errichtet und unterhält die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einrichtungen und Dienste sowie eine Geschäftsstelle. Sie führt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. Innere Mission und dessen Tochtergesellschaften durch. 6. Die Gesellschaft fördert kirchliche Zwecke insbesondere durch das regelmäßige Abhalten von Gottesdiensten in Einrichtungen der Gesellschaft. 7. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dabei sollen vor allem die zur Unternehmensgruppe Diakonisches Werk Coburg gehörenden Gesellschaften gefördert werden. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 8. Die Gesellschaft erfüllt Aufgaben der Diakonie der Evangelischen-Lutherischen Kirche in Bayern. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern. |
| 27.06.2013 | Firmennamensänderung | Firma geändert, nun: Wefa GmbH |
| 19.08.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Alte Straße 5, 96482 Ahorn |
| 10.10.2006 | Firmennamensänderung | Firma geändert, nun: Wefa - gGmbH (Werkstätten für angepasste Arbeit, anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen) |
| 10.10.2006 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand geändert, nun: Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für behinderte Menschen nach § 54 Schwerbehindertengesetz für die Region Landkreis Coburg, Stadt Coburg, Landkreis Kronach und angrenzende Teile des Landkreises Hassberge. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und zu erfüllen. Sie kann insbesondere Wohn-, Betreuungs- und Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen initiieren, errichten und betreiben. Die Gesellschaft kann alle geschäftlichen Handlungen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und zu erfüllen. Sie kann auch Zweigniederlassungen einrichten. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gebäude pachten, mieten, kaufen oder errichten. Die Gesellschaft kann Maßnahmen realisieren, die geeignet sind, die Lebenssituation behinderter Menschen zu verbessern. Die Gesellschaft übt christliche Nächstenliebe in Wort und Tat aus. Dies geschieht durch die oben aufgeführten Aufgaben. In der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern. |
| 18.03.2004 | Firmenname eingetragen | Wefa - gGmbH (Werkstätten für angepaßte Arbeit, anerkannte Werkstätten für Behinderte) |
| 18.03.2004 | Sitz eingetragen | Ahorn |
| 18.03.2004 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 18.03.2004 | Gegenstand eingetragen | Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für Behinderte nach § 54 Schwerbehindertengesetz. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und zu erfüllen. Sie kann insbesondere Wohn-, Betreuungs- und Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen initiieren, errichten und betreiben. Die Gesellschaft kann alle geschäftlichen Handlungen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und zu erfüllen. Sie kann auch Zweigniederlassungen einrichten. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gebäude pachten, mieten, kaufen oder errichten. Die Gesellschaft kann Maßnahmen realisieren, die geeignet sind, die Lebenssituation behinderter Menschen zu verbessern. Die Gesellschaft übt christliche Nächstenliebe in Wort und Tat aus. Dies geschieht durch die oben aufgeführten Aufgaben. In der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern. |
| Name | Aktualisiert am | |
|---|---|---|
Aktueller Abdruck (AD) | ||
Chronologischer Abdruck (CD) |