Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial vertretbare Wohnungsversorgung sowie die rein wirtschaftliche Förderung der Mitglieder im Rahmen der Aufgaben nach § 2 Abs. 2 und 3. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der Einlagen und Gelder gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen (Sparbriefen) von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen gemäß § 15 Abgabeordnung (AO) angenommen werden können. Die Genossenschaft kann Beteiligungen zur Unterstützung des Förderzwecks im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Davon ausgenommen ist die Spareinrichtung. Für diese gelten Nichtmitgliedergeschäfte im Sinne des § 15 AO. Die Übertragung von Aufgaben gemäß § 2 Abs. 2 und 5 auf eine Tochtergesellschaft ist möglich. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Bartel | Vorstand | Gornau/Erzgeb. OT Dittmannsdorf |
| Elvira Gallas | Vorstand | Chemnitz |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 20.03.2019 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial vertretbare Wohnungsversorgung sowie die rein wirtschaftliche Förderung der Mitglieder im Rahmen der Aufgaben nach § 2 Abs. 2 und 3. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der Einlagen und Gelder gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen (Sparbriefen) von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen gemäß § 15 Abgabeordnung (AO) angenommen werden können. Die Genossenschaft kann Beteiligungen zur Unterstützung des Förderzwecks im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Davon ausgenommen ist die Spareinrichtung. Für diese gelten Nichtmitgliedergeschäfte im Sinne des § 15 AO. Die Übertragung von Aufgaben gemäß § 2 Abs. 2 und 5 auf eine Tochtergesellschaft ist möglich. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. |
| 20.03.2019 | Satzung geändert | Satzung |
| 22.12.2016 | Satzung geändert | Satzung |
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