der Betrieb von Kaufhäusern sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassung errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie alle sonstigen geschäftlichen Maßnahmen treffen, die zur Förderung des Geschäftszweckes für geeignet erachtet werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Cornelius Strangemann | Geschäftsführer(in) | Bremen |
| Georg Strangemann | Geschäftsführer(in) | Bremen |
Bitte melden Sie sich an, um diesen Inhalt zu sehen.
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.