MKS IT GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Bremen. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 34461 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2000.
Die MKS IT GmbH stellt Rechenzentrumsinfrastruktur und IT-Dienstleistungen für Kunden im Gesundheits- und Sozialwesen bereit und bietet IT-Beratung sowie Support an.
2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 2.2 Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesund-heitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohl-fahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. 2.3 Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften, an denen die St. Franziskus-Stiftung Münster unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Verbundgesellschaften) und die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Diese Verbundgesellschaften werden für Zwecke der steuerlichen Anerkennung in einer Aufstellung außerhalb des Gesellschaftsvertrages aufgelistet. Dieses Zusammenwirken wird verwirklicht durch das Erbringen von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Dabei erfolgt insbesondere die Bereitstellung von Rechenzentrumsinfrastruktur zur Erbringung von Rechenzentrumsdienstleistungen für die genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von verschiedenen Management- und Beratungsleistungen, Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Finanzen, Rechnungswesen, Steuern, Versicherungswesen, Controlling oder Marketing, Planungs- und Beschaffungsleistungen, Personaldienste und -gestellungen, Überlassung und Verwaltung von Mobilien und Immobilien, Versorgung mit Wäsche, Speisen und Medikamenten, Logistik, Bettenaufbereitung, Reinigungsdienstleistungen, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Sterilisations- und Laborleistungen sowie durch den Bezug von Strom, Erdgas und von IT-Produkten bzw. IT -Dienstleistungen. 2.4 Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch an-dere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.5 Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zwecken zu dienen geeignet sind. 2.6 Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihres zwecks Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen und in diesem Zusammenhang deren Geschäftsführung übernehmen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Detlef Lübben | Geschäftsführer(in) | Oldenburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 15.01.2026 | Änderung des Gegenstands | 2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 2.2 Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesund-heitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendund Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohl-fahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. 2.3 Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften, an denen die St. Franziskus-Stiftung Münster unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Verbundgesellschaften) und die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Diese Verbundgesellschaften werden für Zwecke der steuerlichen Anerkennung in einer Aufstellung außerhalb des Gesellschaftsvertrages aufgelistet. Dieses Zusammenwirken wird verwirklicht durch das Erbringen von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Dabei erfolgt insbesondere die Bereitstellung von Rechenzentrumsinfrastruktur zur Erbringung von Rechenzentrumsdienstleistungen für die genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von verschiedenen Managementund Beratungsleistungen, Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Finanzen, Rechnungswesen, Steuern, Versicherungswesen, Controlling oder Marketing, Planungs- und Beschaffungsleistungen, Personaldienste und -gestellungen, Überlassung und Verwaltung von Mobilien und Immobilien, Versorgung mit Wäsche, Speisen und Medikamenten, Logistik, Bettenaufbereitung, Reinigungsdienstleistungen, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Sterilisations- und Laborleistungen sowie durch den Bezug von Strom, Erdgas und von IT-Produkten bzw. IT Dienstleistungen. 2.4 Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch an-dere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.5 Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zwecken zu dienen geeignet sind. 2.6 Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihres zwecks Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen und in diesem Zusammenhang deren Geschäftsführung übernehmen. |
| 03.12.2021 | Änderung des Gegenstands | 2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 2.2 Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesund-heitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendund Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohl-fahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. 2.3 Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist vor allem die Bereitstellung von Rechenzentrumsinfrastruktur zur Erbringung von Rechenzentrumsdienstleistungen für die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören insbesondere die folgenden Körperschaften: St. Franziskus-Stiftung Münster St. Rochus-Hospital GmbH St. Clemens GmbH St. Nikolaus GmbH St. Vincenz-Gesellschaft mbH Maria-Josef Hospital Greven GmbH St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH St. Franziskus-Hospital GmbH St. Barbara-Klinik Hamm GmbH St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH Elisabeth Krankenhaus GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH St. Ludgerus-Haus GmbH Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen GmbH Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH Ambulante Reha Bad Hamm GmbH Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH Therastift GmbH St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH Klinik Maria Frieden Telgte GmbH MediaVita GmbH sjs catering + management GmbH Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH MKS Energie GmbH medical ORDER services GmbH medical ORDER instruments GmbH Mauritzer Krankenhaus Management (MKM) GmbH MEDIPLAN Krankenhausplanungsgesellschaft mbH FAC'T IT GmbH FAC'T RS GmbH FAC'T GS GmbH MKS IT GmbH BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH Altenzentrum Klarastift gGmbH Ambulante Dienste Klarastift GmbH. 2.4 Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch an-dere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für de-ren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.5 Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zwecken zu dienen geeignet sind. 2.6 Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihres zwecks Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen und in diesem Zusammenhang deren Geschäftsführung übernehmen. |
| 03.12.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | 1.784.492 € | 7.266.388 € | — |
| 2023 | — | 125.978 € | 6.401.897 € | — |
| 2022 | — | 159.530 € | 7.491.667 € | — |
| 2021 | — | 9.304 € | 3.781.607 € | — |
| 2020 | — | 22.000 € | 1.295.000 € | — |
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