Die Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes auf dem Hoheitsgebiet der Freien Hansestadt Bremen, insbesondere die Durchführung aller Geschäfte, die den Totalisatorbetrieb für staatlich genehmigte Wetten und/oder die Veranstaltung erlaubter öffentlicher Lotterien und Ausspielungen zum Gegenstand haben. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens ist in strikter Übereinstimmung mit den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und unter ständiger Beachtung der Ziele des Staatsvertrages gemäß § 1 Glücksspielstaatsvertrag zu führen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Michael Barth | Geschäftsführer(in) | Alter 70 | Köln |
| Peter Schneider | Geschäftsführer(in) | Alter 57 | Bremen |
| Name | Aktualisiert am | |
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Aktueller Abdruck (AD) | ||
Chronologischer Abdruck (CD) |