Die Gesellschaft erbringt soziale Dienstleistungen, insbesondere in der Betreuung, Assistenz und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie in der Altenhilfe.
Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Altenhilfe die Förderung der Behindertenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind - die Förderung kirchlicher Zwecke gemäß § 54 AO/ kirchlich-diakonischer Aufgaben, insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Maßnahmen. Dazu gehören u.a. - das Angebot und Bereithalten von Wohn- und Teilhabeangeboten im Rahmen der Eingliederungshilfe, z.B. auch im Bereich des ambulant betreuten Wohnens und des Wohntrainings, - das Angebot eines Therapeutikums mit Leistungen aus dem Spektrum des SGB V, ambu-lante Ergo- und Physioangebote, - der Betrieb und die Unterhaltung von Tagesförderstätten für schwerst- und mehrfachbehinderte Erwachsene, die weder auf dem freien Arbeitsmarkt noch in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine Betätigung finden konnten, - Angebote für Sport, Freizeit und Bildung für Menschen mit Behinderung, einschließlich der Unterstützung und Beratung, um unterschiedlichste in- und externe, niederschwellige Peer- und inklusive Sportangebote wahrzunehmen. Ziele sind die Verbesserung der Gesundheit, die Steigerung des Wohlbefindens und die Stärkung des Selbstbewusstseins durch Erfolge. - Angebote zur Schulassistenz und im Bereich der Suchthilfe Das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften des Unternehmens-verbunds der Stiftung FRIEDEHORST und ihrer nachgeordneten Gesellschaften, i.S.v. § 57 Abs. 3 AO nach Maßgabe in einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften. Das geschieht insbesondere durch die Entgegennahme und/ oder Erbringung von Verwaltungs- und Dienstleistungen für und von den steuerbegünstigten Gesellschaften und Einrichtungen, die dem Friedehorst-Unternehmensverbund angeschlossen sind, zur Verwirklichung der jeweiligen Zweckbetriebsaktivitäten der Empfänger nach Maßgabe der dem Finanzamt gesondert einzureichenden Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Die Mittelbeschaffung und -weiterleitung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bremen, HRB 24275 (Stand 1. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Oliver Schardt | Geschäftsführer(in) | Idar-Oberstein |
| Bernd Schmitt | Geschäftsführer(in) | Bremen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bremen, HRB 24275 (Stand 1. September 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 25.09.2023 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung, die Förderung der Altenhilfe die Förderung der Behindertenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind - die Förderung kirchlicher Zwecke gemäß § 54 AO/ kirchlich-diakonischer Aufgaben, insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Maßnahmen. Dazu gehören u.a. - das Angebot und Bereithalten von Wohn- und Teilhabeangeboten im Rahmen der Eingliederungshilfe, z.B. auch im Bereich des ambulant betreuten Wohnens und des Wohntrainings, - das Angebot eines Therapeutikums mit Leistungen aus dem Spektrum des SGB V, ambu-lante Ergo- und Physioangebote, - der Betrieb und die Unterhaltung von Tagesförderstätten für schwerst- und mehrfachbehinderte Erwachsene, die weder auf dem freien Arbeitsmarkt noch in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine Betätigung finden konnten, - Angebote für Sport, Freizeit und Bildung für Menschen mit Behinderung, einschließlich der Unterstützung und Beratung, um unterschiedlichste inund externe, niederschwellige Peerund inklusive Sportangebote wahrzunehmen. Ziele sind die Verbesserung der Gesundheit, die Steigerung des Wohlbefindens und die Stärkung des Selbstbewusstseins durch Erfolge. - Angebote zur Schulassistenz und im Bereich der Suchthilfe Das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften des Unternehmens-verbunds der Stiftung FRIEDEHORST und ihrer nachgeordneten Gesellschaften, i.S.v. § 57 Abs. 3 AO nach Maßgabe in einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften. Das geschieht insbesondere durch die Entgegennahme und/ oder Erbringung von Verwaltungs- und Dienstleistungen für und von den steuerbegünstigten Gesellschaften und Einrichtungen, die dem Friedehorst-Unternehmensverbund angeschlossen sind, zur Verwirklichung der jeweiligen Zweckbetriebsaktivitäten der Empfänger nach Maßgabe der dem Finanzamt gesondert einzureichenden Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Die Mittelbeschaffung und -weiterleitung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |
| 06.04.2021 | Firmennamensänderung | Friedehorst Teilhabe Leben gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 06.04.2021 | Änderung des Gegenstands | - die Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung, - die Förderung der Altenhilfe, - die Förderung der Behindertenhilfe, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, - die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, - die Erfüllung kirchlich-diakonischer Aufgaben, insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Maßnahmen. Gemäß § 58 Nr.1 AO die Mittelbeschaffung und weiterleitung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bremen, HRB 24275 (Stand 1. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | Rohergebnis29,1 Mio. €2 | 190.769 € | 13.421.413 € | — |
| 2022 | Rohergebnis26,3 Mio. €2 | 395.323 € | 12.476.583 € | — |
| 2021 | 27.388.000 € | 425.093 € | 12.725.751 € | — |
| 2020 | 25.320.000 € | 114.160 € | 11.388.577 € | — |
| 2019 | 23.178.000 € | 742.000 € | 10.038.882 € | — |
| 2018 | 21.721.000 € | 442.271 € | 10.244.488 € | — |
| 2017 | 20.705.000 € | 1.599.296 € | 9.712.975 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bremen, HRB 24275 (Stand 1. September 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 22.758.941 € | 99.3% |
| Abschreibungen | 156.560 € | 0.7% |
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Quelle: Unternehmensregister