Die BASYS Bartsch EDV-Systeme GmbH mit Sitz in Bremen ist auf die Planung, Implementierung und den Betrieb hochverfügbarer IT-Lösungen spezialisiert. Das Unternehmen bietet ein breites Spektrum an IT-Dienstleistungen sowie die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Hard- und Software an. Im Geschäftsjahr 2019/2020 beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich 65 Mitarbeiter. Die Gesellschaft agiert als kleine Kapitalgesellschaft gemäß HGB-Vorschriften. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Planung, Implementierung, Betrieb und Service hochverfügbarer IT-Lösungen; IT-Dienstleistungen aller Art, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Hard- und Software nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bremen, HRB 11898 (Stand 27. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Fabian Kröger | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Alexander Wolf | Geschäftsführer(in) | Buchholz in der Nordheide |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bremen, HRB 11898 (Stand 27. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 25.04.2023 | Firmennamensänderung | BASYS Brinova GmbH |
| 25.04.2023 | Änderung des Gegenstands | Die Planung, Implementierung, Betrieb und Service hochverfügbarer IT-Lösungen; IT-Dienstleistungen aller Art, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Hard- und Software nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. |
| 26.11.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 12.6.2026 | Auftragnehmer · Landkreis Emsland | — |
| 24.11.2025 | Auftragnehmer · Gesundheit Nord gGmbH | 243.635 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bremen, HRB 11898 (Stand 27. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | kleine KapG1 | — | 2.875.391 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | — | 1.928.239 € | — |
| 2018 | — | — | 1.783.000 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bremen, HRB 11898 (Stand 27. August 2026)
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