Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Wolfenbüttel. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 7437 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1982. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 37.687.794 €.
Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH ist ein im Jahr 1982 gegründeter gemeinnütziger Träger der Behindertenhilfe mit operationaler Tätigkeit in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel. Die Organisation bietet ein breites Leistungsspektrum für Kinder, Erwachsene und Senioren mit geistiger, körperlicher, seelischer oder mehrfacher Behinderung an. Zu den Kernaufgaben gehören die Frühförderung, der Betrieb heilpädagogischer und integrativer Kindergärten, ambulant betreutes Wohnen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Ergänzt wird das Portfolio durch berufliche Bildung, Tagesstruktureinrichtungen, Freizeitprogramme und einen Fachdienst zur betrieblichen Inklusion. Die Arbeit orientiert sich an den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention und ist nach ISO 9001 sowie AZAV zertifiziert. Mit rund 500 Beschäftigten an sechs Standorten engagiert sich die Organisation für die selbstbestimmte Teilhabe und gesellschaftliche Inklusion ihrer Klienten.
1) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige bedeuten. Zweck sind auch die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung, Förderung bzw. Errichten und/oder Betreiben von a) Wohnheimen und Wohngruppen sowie Pflegeeinrichtungen und -dienstleistungen für behinderte und alte Menschen, b) ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen sowie für Familien mit geistig behinderten Familienmitgliedern einschließlich der Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, c) Werkstätten für behinderten Menschen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, d) Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, dazu gehören die Einrichtung eines eigenständigen Dienstbereichs zur Förderung der betrieblichen Inklusion im Sinne der Vermittlung bzw. Arbeitserprobung von schwer vermittelbaren Personen, sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Integrationsabteilung auf dem Gebiet der Gastronomie, z.B. eines Cafés, Imbisses etc. e) Fördergruppen, -einrichtungen und -maßnahmen für behinderte Menschen, f) Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen g) sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, Einzelfallhilfen und persönliche Budgetassistenz, h) Beistand und Fortbildung für behinderte Menschen und für Angehörige behinderter Menschen, i) familienentlastenden Diensten, j) Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinder, einschließlich Sprachheilkindergärten, k) Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung sowie der Stützpädagogik, l) Tagesbildungsstätten und Sonderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche, m) Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe; n) Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen zu bewirken; o) Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 AO sind. Der Satzungszweck wird insoweit auch verwirklicht durch die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO. 4) Die Körperschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbst bestimmten Leben. 5) Die Körperschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen. Sie kann Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. 6) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere der Lebenshilfe ambulante Dienste gemeinnützige GmbH, ihren steuerbegünstigten Gesellschaftervereinen Lebenshilfe Wolfenbüttel e.V. und Lebenshilfe Helmstedt e.V., mit der Lebenshilfe Ostfalen gGmbH und auch mit der steuerbegünstigten Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschland eG mit Sitz in Oschersleben sowie mit den in deren Mitgliederverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten steuerbegünstigten Mitgliedseinrichtungen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (GDW), sowie ggf. weiterer hinzukommender, in einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften i.S.v. § 57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken geschieht insbesondere durch Entgegennahme von ambulanten Pflegedienstleistungen, Erbringung von zentralen Dienstleistungen, aller Art z.B. auf dem Gebiet der Materialbeschaffung, Buchführung, Personalbearbeitung und ggf. -gestellung sowie durch Nutzung von bzw. Überlassung von Betriebsimmobilien bzw. Einrichtungsgegenständen gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken mit den Einrichtungen der GDW geschieht durch die Inanspruchnahme oder Erbringung von Dienstleistungen und Lieferungen aller Art, insbesondere auch im Austausch mit deren Bereichen Auftragsorganisation und -abwicklung sowie Elektroschrottentsorgung für steuerbegünstigte Zweckbetriebe von Werkstätten für behinderte Menschen, ggf. gemäß. gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. 7) Zweck der Gesellschaft ist auch die Zuwendung von Mittel zur Förderung der Behinderten- Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege sowie der Unterstützung hilfebedürftiger Personen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Bernd Schauder | Geschäftsführer(in) | Braunschweig |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 37.687.794 € | -512.090 € | 44.608.206 € | — |
| 2022 | 34.316.497 € | -1.340.696 € | 30.045.318 € | — |
| 2021 | 33.559.503 € | 227.136 € | 29.813.741 € | — |
| 2020 | 32.093.902 € | 895.257 € | 29.847.803 € | — |
| 2019 | 32.446.648 € | 1.246.883 € | 29.941.133 € | — |
| 2018 | 29.688 € | 503 € | 30.946 € | — |
| 2009 | — | 1.658.444 € | 34.572.714 € | — |
| 2008 | 17.941.616 € | 632.239 € | 32.901.434 € | — |
| 2007 | 17.233.000 € | 1.513.000 € | 31.589.000 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 30.271.204 € | 76.5% |
| Materialaufwand | 6.504.182 € | 16.4% |
| Abschreibungen | 2.773.333 € | 7.0% |
| Zinsen u. ä. | 18.140 € | 0.0% |
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