GFA Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme Verwaltungs GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in AIfter. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9320 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2001. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Beteiligung an der GFA Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme mbH & Co. KG als persönlich haftende Gesellschafterin und die Verwaltung dieser Beteiligung. Gegenstand des GFA Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme mbH & Co. KG ist Durchführung von Projekten mit dem Ziel, wechselnden Personenkreisen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und deren erwerbswirtschaftliche Eingliederung unter den üblichen Bedingungen erschwert ist, den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen und ggf. auf Dauer Arbeitsplätze bei den vorgenannten Projekten zu schaffen
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 9320 (Stand 22. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Reiner Engel | Geschäftsführer(in) | Bonn |
| Melanie Paffenholz | Geschäftsführer(in) | Lind |
| Ulrich Schultes | Geschäftsführer(in) | Kerpen |
| Kristine Mörchen | Geschäftsführer(in) | Bonn |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 9320 (Stand 22. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2012 | kleine KapG1 | 599 € | 34.990 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | 613 € | 33.952 € | — |
| 2010 | kleine KapG1 | 557 € | 33.739 € | — |
| 2009 | kleine KapG1 | 979 € | 33.182 € | — |
| 2008 | kleine KapG1 | 849 € | 31.932 € | — |
| 2007 | kleine KapG1 | 1.558 € | 31.135 € | — |
| 2006 | — | 616 € | 30.265 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 9320 (Stand 22. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister