Die ZNS-Akademie gGmbH fokussiert sich auf die Weiterbildung von Menschen mit Schädel-Hirn-Verletzungen sowie deren Angehörigen und Fachpersonal. Das Unternehmen entwickelt Nachsorgekonzepte und organisiert Informationsveranstaltungen sowie Kongresse zu Themen wie Unfallverhütung und Früherkennung. Die Finanzierung erfolgt primär über Spenden, die im Geschäftsjahr 2024 einen Großteil der betrieblichen Erträge ausmachten. Die Gesellschaft agiert als gemeinnützige Organisation und kann zur Erreichung ihrer Ziele Zweckbetriebe unterhalten oder Hilfspersonen einsetzen.
- die Weiterbildung von schädelhirnverletzten Menschen, deren Angehörigen, in Therapie und Pflege Tätigen sowie in der Selbsthilfe Engagierten. - Entwicklung von Nachsorgekonzepten sowie Organisation von Informationsveranstaltungen und Kongressen im Bereich der Nachsorge von Menschen mit erworbenen Hirnverletzungen - Organisation von Informationsveranstaltungen und Kongressen über Unfallverhütung und Früherkennung von Schädelhirnverletzungen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes einen Zweckbetrieb unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im gesetzlich zulässigen Rahmen zur Verfügung stellen, sofern es die Verbesserung der Situation schädelhirnverletzter Menschen dient. Dazu kann sie sich auch an Gesellschaften gleichen Charakters und gleicher Zielsetzung beteiligen, sofern dies mit der Gemeinnützigkeit vereinbar ist.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23265 (Stand 2. November 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Susanne Schaefer | Geschäftsführer(in) | Bonn |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23265 (Stand 2. November 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 24.04.2025 | Firmennamensänderung | ZNS-Akademie gGmbH |
| 24.04.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 04.02.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 30.10.2017 | Stammkapital festgesetzt | — | 50.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23265 (Stand 2. November 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 3.472 € | 36.259 € | 166.668 € | — |
| 2023 | 0 € | 4.925 € | 166.668 € | — |
| 2022 | 6.728 € | -2.830 € | 150.949 € | — |
| 2021 | 11.127 € | — | 163.813 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | — | 48.869 € | — |
| 2016 | — | — | 0 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 23265 (Stand 2. November 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 120.973 € | 70.3% |
| Materialaufwand | 50.927 € | 29.6% |
| Abschreibungen | 76 € | 0.0% |