1. Die Gesellschaft fördert geistig, körperlich und mehrfach behinderte, von geistiger Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Menschen. Sie schafft hierzu Maßnahmen, Einrichtungen und andere Angebote, die eine wirksame Hilfe für behinderte Menschen aller Altersstufen bedeuten. Diese Angebote können auch Menschen ohne Behinderung einschließen, wenn hierdurch keine nachteiligen Wirkungen für den Förderauftrag nach Satz 1 zu erwarten sind und der Forde¬rung nach Inklusion behinderter Menschen sichtbar Nachdruck verliehen wird. 2. In besonderem Maße ist Aufgabe und Zweck der Gesellschaft die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. 3. Die Maßnahmen im Werkstattbereich sind von zentraler Bedeutung. Sie dienen einer wirksamen Ausbildungs-, Ein- bzw. Wiedereingliederungshilfe im Sinne der sozialgesetzlichen Bestimmungen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben. Für Personen, die wegen ihrer Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Werkstatt nach Möglichkeit Dauerarbeitsplätze zur Verfügung. 4. Die Wohneinrichtungen ermöglichen Menschen mit Behinderung ein auf ihre besonderen Bedürfnisse angepasstes Wohnen und Leben während ihres Arbeitslebens und im Altersruhestand (kontinuierliches lebenslanges Wohnen). Flankierend zur Förderung vermietet die Gesellschaft Wohnraum insbesondere an volljährige Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung, die aufgrund ihres besonderen Hilfebedarfs auf eine besondere Ausstattung oder andere auf dem allgemeinen Wohnungsmarkts nicht oder nur eingeschränkt verfügbare Rahmenbedingungen angewiesen sind. 5. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich daran beteiligen. 6. Ferner darf die Gesellschaft alle derartigen Geschäfte betreiben, die im Zusammen-hang mit dem Gesellschaftszweck stehen und der Entwicklung der Gesellschaft dienlich sind.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christiane Gairing | Geschäftsführer(in) | Köln |
| Markus Geiseler | Geschäftsführer(in) | Dortmund |
| Christian Thies | Geschäftsführer(in) | Bochum |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 29.10.2019 | Änderung des Gegenstands | Nach Änderung: 1. Die Gesellschaft fördert geistig, körperlich und mehrfach behinderte, von geistiger Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Menschen. Sie schafft hierzu Maßnahmen, Einrichtungen und andere Angebote, die eine wirksame Hilfe für behinderte Menschen aller Altersstufen bedeuten. Diese Angebote können auch Menschen ohne Behinderung einschließen, wenn hierdurch keine nachteiligen Wirkungen für den Förderauftrag nach Satz 1 zu erwarten sind und der Forde¬rung nach Inklusion behinderter Menschen sichtbar Nachdruck verliehen wird. 2. In besonderem Maße ist Aufgabe und Zweck der Gesellschaft die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. 3. Die Maßnahmen im Werkstattbereich sind von zentraler Bedeutung. Sie dienen einer wirksamen Ausbildungs-, Ein- bzw. Wiedereingliederungshilfe im Sinne der sozialgesetzlichen Bestimmungen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben. Für Personen, die wegen ihrer Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Werkstatt nach Möglichkeit Dauerarbeitsplätze zur Verfügung. 4. Die Wohneinrichtungen ermöglichen Menschen mit Behinderung ein auf ihre besonderen Bedürfnisse angepasstes Wohnen und Leben während ihres Arbeitslebens und im Altersruhestand (kontinuierliches lebenslanges Wohnen). Flankierend zur Förderung vermietet die Gesellschaft Wohnraum insbesondere an volljährige Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung, die aufgrund ihres besonderen Hilfebedarfs auf eine besondere Ausstattung oder andere auf dem allgemeinen Wohnungsmarkts nicht oder nur eingeschränkt verfügbare Rahmenbedingungen angewiesen sind. 5. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich daran beteiligen. 6. Ferner darf die Gesellschaft alle derartigen Geschäfte betreiben, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen und der Entwicklung der Gesellschaft dienlich sind. |
| 29.10.2019 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 18.03.2016 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Gesellschaft fördert geistig, körperlich und mehrfach behinderte, von geistiger Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Menschen. Sie schafft hierzu Maßnahmen, Einrichtungen und andere Angebote, die eine wirksame Hilfe für behinderte Menschen aller Altersstufen bedeuten. Diese Angebote können auch Menschen ohne Behinderung einschließen, wenn hierdurch keine nachteiligen Wirkungen für den Förderauftrag nach Satz 1 zu erwarten sind und der Forderung nach Inklusion behinderter Menschen sichtbar Nachdruck verliehen wird. 2. In besonderem Maße ist Aufgabe und Zweck der Gesellschaft die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. 3. Die Maßnahmen im Werkstattbereich sind von zentraler Bedeutung. Sie dienen einer wirksamen Ausbildungs-, Ein- bzw. Wiedereingliederungshilfe im Sinne der sozialgesetzlichen Bestimmungen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben. Für Personen, die wegen ihrer Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Werkstatt nach Möglichkeit Dauerarbeitsplätze zur Verfügung. 4. Die Wohneinrichtungen ermöglichen Menschen mit Behinderungen ein auf ihre besonderen Bedürfnisse angepasstes Wohnen und Leben während ihres Arbeitslebens und im Altersruhestand (kontinuierliches lebenslanges Wohnen). 5. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich daran beteiligen. 6. Ferner darf die Gesellschaft alle derartigen Geschäfte betreiben, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen und der Entwicklung der Gesellschaft dienlich sind. |
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