Die Granica Geschäftsführungs-GmbH fungiert als geschäftsführende und persönlich haftende Gesellschafterin für andere Unternehmen, insbesondere für die Granica Vermietungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG in Bochum. Das Unternehmen ist darauf ausgerichtet, Beteiligungen an ähnlichen Gesellschaften zu halten oder diese zu erwerben. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 1.044,08 Euro. Die operative Tätigkeit beschränkt sich primär auf die Verwaltung der Beteiligungen, was sich in den Erträgen aus Beteiligungen in Höhe von 2.436,98 Euro widerspiegelt. Granica Geschäftsführungs-GmbH ist ein Familienunternehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als geschäftsführende, persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Firma Granica Vermietungs- und Vermögens verwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG in Bochum-im folgenden KG genannt-. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bochum, HRB 7239 (Stand 31. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Inge Granica | Geschäftsführer(in) | Bochum |
| Karin Granica | Geschäftsführer(in) | Bochum |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bochum, HRB 7239 (Stand 31. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2013 | Rohergebnis1 €2 | 1.044 € | 37.706 € | — |
| 2012 | Rohergebnis116 €2 | 821 € | 37.618 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | 643 € | 35.748 € | — |
| 2010 | kleine KapG1 | 462 € | 35.345 € | — |
| 2009 | kleine KapG1 | 793 € | 34.919 € | — |
| 2008 | kleine KapG1 | 1.066 € | 35.131 € | — |
| 2007 | kleine KapG1 | 563 € | 34.385 € | — |
| 2006 | kleine KapG1 | 1.099 € | 32.435 € | — |
| 2005 | — | 799 € | 30.611 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bochum, HRB 7239 (Stand 31. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 35.748 € | 100.0% |
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Quelle: Unternehmensregister