Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung derAltenhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen, die infolge ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes. auf die Hilfe anderer angewiesen sind. "Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter und nachstationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen mit den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen. Alle Mitarbeiter sind an Auftrag und Grundrichtung der Gesellschaft gebunden. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher und verwandter Art im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Drathen | Geschäftsführer(in) | Witten |
| Andreas Kamp | Geschäftsführer(in) | Düsseldorf |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 21.01.2025 | Änderung des Gegenstands | Von Amts wegen berichtigt, nunmehr: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung derAltenhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen, die infolge ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes. auf die Hilfe anderer angewiesen sind. "Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter und nachstationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen mit den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen. Alle Mitarbeiter sind an Auftrag und Grundrichtung der Gesellschaft gebunden. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher und verwandter Art im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. |
| 09.01.2025 | Änderung des Gegenstands | Nach Änderung: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Altenhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen, die infolge ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter und nachstationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen mit den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen. |
| 09.01.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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