Gegenstand des Unternehmens ist die die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere durch den Aufbau und den Betrieb eines oder mehrerer Institute für Aus-, Fort- und Weiterbildung und u.a. durch den Aufbau und die Durchführung von ,,formalen" Bildungsangeboten auf Fach-/Hochschulniveau verwirklicht. Zur Erfüllung dieser Zwecke kann sich die Vinzenz Akademie gGmbH auch anderer Organisationen, Gruppen und Einrichtungen bedienen. Die Zwecke der Gesellschaft werden darüber hinaus verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken der Gesellschaff mit dem gemeinnützigen St. Vinzenz e. V. mit Sitz in Bochum, der VINZENZ gGmbH mit Sitz in Bochum und der Vinzelino gGmbH mit Sitz in Bochum sowie eventuell zukünftig neu zu gründender Gesellschaften der VINZENZ-Gruppe. Die Kooperation umfasst sowohl a) die Anmietung von Räumlichkeiten einschließlich der Inanspruchnahme von Hausmeistertätigkeiten, sowie von CateringdienstIeistungen und der Küche, b) den wechselseitigen Austausch und die Gestellung von Personal, c) die wechselseitige Fort- und Weiterbildung von Personal, d) die Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen in Form von Buchführungs- und Lohnabrechnungsarbeiten, e) die Inanspruchnahme von Unterstützung im Bereich der ÖffentIichkeitsarbeit sowie f) das Einwerben von Spendengeldern/Fundraising. Die Gesellschaft kann alle Geschäffe betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen bzw. geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben bzw. begründen und deren Geschäffsführung übernehmen, wenn die Unternehmen ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaffliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaffer dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer 5 bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaff oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwaiger von ihnen geleisteter Sacheinlagen zurück. Eine Verzinsung auf erbrachte Einlagen und auf den Wert von Sacheinlagen erfolgt nicht. Durch Ausgaben, die dem Gegenstand und Zweck des Unternehmens fremd sind oder durch unangemessen hohe Vergütungen darf niemand begünstigt werden. Die Gesellschaff kann ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen verwirklichen. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall gemeinnütziger Zwecke fällt das GeseIlschaftsvermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den St. Vinzenz e.V., der es ausschließlich undunmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Petra Funke | Geschäftsführer(in) | Dortmund |
| Jan Hildebrand | Geschäftsführer(in) | Sprockhövel |
| Daniel Krause | Geschäftsführer(in) | Sprockhövel |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 11.08.2025 | Firmenname eingetragen | Vinzenz Akademie gGmbH |
| 11.08.2025 | Sitz eingetragen | Bochum |
| 11.08.2025 | Geschäftsanschrift eingetragen | Imbuschplatz 11, 44787 Bochum |
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