Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beratung, Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Pflege in der Regel alter Menschen. Zu diesem Zweck betreibt die Gesellschaft Pflegeheime und andere geeignete Einrichtungen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängen oder ihn fördern. Die Einschränkungen der GO NW, insbesondere des § 107, sind zu beachten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GO NW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Für die Gesellschaft gelten die Regeln zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Bochum - Public Corporate Governance Kodex. Die Gesellschaft erwirbt die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) NW und bleibt dauerhaft Mitglied. Die Gesellschaft verzichtet auf die Anwendung des § 118 des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Landesgleichstellungsgesetz NW findet in der Gesellschaft Anwendung. Die Gesellschaft wendet als verpflichtenden Grundsatz und Handlungsauftrag das Prinzip des Gender Mainstreaming an.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jens Fritsch | Geschäftsführer(in) | Bochum |
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