Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Bochum. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11167 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2006.
Die BG Kliniken sind ein gemeinnütziger Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, der gemeinsam von Arbeitgebern und Versicherten selbstverwaltet wird. Das Netzwerk konzentriert sich auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter sowie berufserkrankter Patientinnen und Patienten. Zu den Kernleistungen zählen Akutkliniken, Ambulanzen, eine spezialisierte Klinik für Berufskrankheiten sowie Reha-Einrichtungen. Die medizinische Versorgung wird durch interdisziplinäre Fachgruppen und umfangreiche Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Unfallmedizin unterstützt. Geografisch operiert der Verbund an mehreren Standorten, darunter Ludwigshafen, Bochum und Tübingen, und arbeitet zudem mit Bundeswehrkrankenhäusern zusammen. Als einheitliches Unternehmen mit Holdingstruktur feiert der Verbund im Jahr 2026 sein zehnjähriges Bestehen.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären zu dienen bestimmt sind, namentlich des "Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere nach Maßgabe des Kooperationsvertrages im Bochumer Modell1 in der jeweils geltenden Fassung, nebst der aktiven Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Bergmannsheil als Universitätsklinikum und der zeitnahen Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen, sowie zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich des Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB), der MTA-Schule und der Krankenpflegeschule, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke; und zwar erbringt die Gesellschaft verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Personalmanagements, des Finanz- und Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen, Energieversorgungsleistungen, IT-Dienstleistungen sowie die Überlassung von Personal, für mit der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH in einer Konzernstruktur unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen sowie für die Georgius Agricola Stiftung Ruhr - Institut für Pathologie der Ruhr-Universität Bochum am Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil und nimmt die Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Personalmanagements, des Finanz- und Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen, Energieversorgungsleistungen, IT-Dienstleistungen sowie die Überlassung von Personal, welche im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 65 ff. AO erbracht werden. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) - alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) für steuerbegünstigte Körperschaften Gesellschaften, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, errichten oder sich an ihnen beteiligen sowie über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe zur Verwirklichung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke betreiben. Darüber hinaus kann sie auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Anne Elvering | Geschäftsführer(in) | Recklinghausen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 09.01.2025 | Änderung des Gegenstands | Nach Änderung: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären zu dienen bestimmt sind, namentlich des "Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere nach Maßgabe des Kooperationsvertrages im Bochumer Modell1 in der jeweils geltenden Fassung, nebst der aktiven Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Bergmannsheil als Universitätsklinikum und der zeitnahen Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen, sowie zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich des Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB), der MTA-Schule und der Krankenpflegeschule, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke; und zwar erbringt die Gesellschaft verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Personalmanagements, des Finanz- und Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen, Energieversorgungsleistungen, ITDienstleistungen sowie die Überlassung von Personal, für mit der BG Kliniken Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH in einer Konzernstruktur unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen sowie für die Georgius Agricola Stiftung Ruhr - Institut für Pathologie der Ruhr-Universität Bochum am Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil und nimmt die Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, wie Management-, Beratungsund Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Personalmanagements, des Finanz- und Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen, Energieversorgungsleistungen, ITDienstleistungen sowie die Überlassung von Personal, welche im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 65 ff. AO erbracht werden. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) für steuerbegünstigte Körperschaften Gesellschaften, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, errichten oder sich an ihnen beteiligen sowie über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe zur Verwirklichung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke betreiben. Darüber hinaus kann sie auch öffentlichrechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt. |
| 09.01.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 15.12.2022 | Änderung des Gegenstands | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären zu dienen bestimmt sind, namentlich des "Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere nach Maßgabe des Kooperationsvertrages im Bochumer Modell1 in der jeweils geltenden Fassung, nebst der aktiven Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Bergmannsheil als Universitätsklinikum und der zeitnahen Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen, sowie zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich des Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB), der MTA-Schule und der Krankenpflegeschule, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke: und zwar erbringt die Gesellschaft verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen für mit der BG Kliniken- Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherungen gGmbH in einer Konzernstuktur unmittelbar oder mittelbar verbundenen Unternehmen sowie für weitere in der Anlage zur Satzung bezeichnete Körperschaften und nimmt die Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternemen in Anspruch, wie Management-, Beratungsund Serviceleistungen, etwa Leistungen des Personalmanagement, des Finanz- und Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen, Engergieversorgungsleistungen, ITDienstleistungen sowie die Überlassung von Personal, welche im Rahmen eines steuerbegünsigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 65 ff AO erbracht werden. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) für steuerbegünstigte Körperschaften Gesellschaften, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, errichten oder sich an ihnen beteiligen sowie über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe zur Verwirklichung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke betreiben. Darüber hinaus kann sie auch öffentlichrechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt . |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | — | -893.813 € | 315.575.919 € | — |
| 2022 | — | -1.560.049 € | 311.025.048 € | — |
| 2021 | — | 2.407.992 € | 282.816.268 € | 1.627 |
| 2020 | — | -7.248.000 € | 280.135.462 € | 1.566 |
| 2019 | — | -4.354.257 € | 284.254.464 € | 1.539 |
| 2018 | 198.881.788 € | 1.294.699 € | 288.357.488 € | 1.952 |
| 2017 | 251.466.136 € | -3.028.215 € | 261.780.581 € | 2.060 |
| 2016 | 228.036.791 € | -7.846.637 € | 246.340.748 € | 2.039 |
| 2015 | 216.662.178 € | 6.519.531 € | 231.509.995 € | 2.008 |
| 2014 | 199.555.316 € | 10.660.868 € | 223.474.306 € | 2.090 |
| 2013 | 182.381.435 € | — | 225.390.918 € | 2.204 |
| 2012 | 166.088.931 € | -3.098.825 € | 144.390.841 € | 2.178 |
| 2011 | 155.993.779 € | -3.033.430 € | 129.541.463 € | 1.855 |
| 2010 | 150.482.167 € | -20.951.516 € | 124.661.283 € | 1.536 |
| 2009 | 139.996.163 € | -1.708.980 € | 133.002.780 € | 1.877 |
| 2008 | 131.457.795 € | -2.517.594 € | 136.188.439 € | 1.831 |
| 2007 | 124.048.739 € | -4.095.887 € | 135.763.010 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 143.496.106 € | 59.4% |
| Materialaufwand | 86.189.607 € | 35.7% |
| Abschreibungen | 11.961.451 € | 4.9% |
| Zinsen u. ä. | 4.081 € | 0.0% |
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