Johanneswerk Serviceleistungen mit System GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Bielefeld. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44235 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2008.
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung, (ehemaligen) Strafgefangenen und des bürgerschaftlichen Engagements sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen, seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der Evangelisches Johanneswerk gGmbH und Gesellschaften, an denen die Stiftung Johannesstift oder die Evangelisches Johanneswerk gGmbH mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften) zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen, insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen aller Art (z. B. Gebäudereinigung und -technik, hauswirtschaftliche Dienste etc.). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zudem durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen; insbesondere Dienst- und Beratungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungs- und Serviceleistungen insbesondere im Finanz-, Rechnungs-, Personal- und Immobilienwesen sowie im Controlling, Malerleistungen und weitere allgemeine Verwaltungsleistungen (unter anderem Parkraummanagement und Postverteilung), Bezug von Medien wie beispielsweise Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bereichen der Energieversorgung, Bezug von IT Produkten und Dienstleistungen (insbesondere IT -Betrieb, IT -Hardware, Rechenzentrumsleistungen, Softwareprodukte, Telefonie- und Datenleitungen und Telefonanlagen sowie Gebäudetechnik), Personaldienstleistungen, Personalvermittlung und Recruiting inkl. administrativer Serviceleistungen und Beschäftigung von überlassenem Personal) sowie die Anmietung von Immobilien und Mobilien zur Verwirklichung der in Nr. 2 genannten Zwecke. 4. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. 6. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. 7. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder pachten, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. 8. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 9. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, es sei denn, diese erfüllen im Übrigen selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO oder sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwenden die Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Elisabeth Klennert | Geschäftsführer(in) | Steinheim |
| Anja Zimmermann | Geschäftsführer(in) | Bielefeld |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.12.2022 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung, (ehemaligen) Strafgefangenen und des bürgerschaftlichen Engagements sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen, seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der Evangelisches Johanneswerk gGmbH und Gesellschaften, an denen die Stiftung Johannesstift oder die Evangelisches Johanneswerk gGmbH mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften) zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen, insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen aller Art (z. B. Gebäudereinigung und technik, hauswirtschaftliche Dienste etc.). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zudem durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen; insbesondere Dienst- und Beratungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungs- und Serviceleistungen insbesondere im Finanz-, Rechnungs-, Personal- und Immobilienwesen sowie im Controlling, Malerleistungen und weitere allgemeine Verwaltungsleistungen (unter anderem Parkraummanagement und Postverteilung), Bezug von Medien wie beispielsweise Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bereichen der Energieversorgung, Bezug von IT Produkten und Dienstleistungen (insbesondere IT -Betrieb, IT -Hardware, Rechenzentrumsleistungen, Softwareprodukte, Telefonie- und Datenleitungen und Telefonanlagen sowie Gebäudetechnik), Personaldienstleistungen, Personalvermittlung und Recruiting inkl. administrativer Serviceleistungen und Beschäftigung von überlassenem Personal) sowie die Anmietung von Immobilien und Mobilien zur Verwirklichung der in Nr. 2 genannten Zwecke. 4. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. 6. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. 7. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder pachten, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. 8. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 9. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, es sei denn, diese erfüllen im Übrigen selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO oder sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwenden die Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. |
| 12.12.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 03.03.2021 | Firmenname eingetragen | Johanneswerk Serviceleistungen mit System GmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 03.03.2021 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | 71.777 € | 1.085.485 € | — |
| 2023 | — | 283.154 € | 730.582 € | — |
| 2022 | — | 35.158 € | 479.205 € | — |
| 2021 | — | 153.934 € | 544.094 € | — |
| 2020 | — | -103.067 € | 1.141.682 € | — |
| 2019 | — | -185.833 € | 981.053 € | — |
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