Die FNEXT AG ist im Bereich der IT-Branche tätig und befasst sich mit dem An- und Verkauf von EDV-Hard- und Software sowie Systemen und Lösungen inklusive zugehöriger Service- und Dienstleistungen. Zudem erbringt das Unternehmen Marketing-, Werbungs- und Managementdienstleistungen, insbesondere in Kooperation mit dem Hersteller FUJITSU. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Vermittlung bzw. Erteilung von Aufträgen, d. h. An- und Verkauf von EDV Hard- und Software sowie sonstigen Systemen und Lösungen neben den damit verbundenen Service- und Dienstleistungen an die beteiligten Aktionäre. Weiterhin ist Unternehmensgegenstand die Unterstützung durch geeignete Marketing, Werbungs- und Managementdienstleistungen, insbesondere in der Zusammenarbeit mit dem Hersteller FUJITSU. Die Gesellschaft ist zu verwandten Geschäften und allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bielefeld, HRB 40407 (Stand 1. November 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Koch | Vorstand | Melle |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bielefeld, HRB 40407 (Stand 1. November 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | kleine KapG1 | — | 392.217 € | — |
| 2024 | kleine KapG1 | — | 440.146 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | — | 791.799 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | — | 355.224 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | — | 349.196 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | — | 404.421 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | — | 500.598 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | — | 380.478 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | — | 389.043 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | — | 411.145 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bielefeld, HRB 40407 (Stand 1. November 2026)
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Quelle: Unternehmensregister