Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesell- schaft ist die Förderung der Bildung, sowohl auf dem Gebiet der Allgemeinbildung als auch der beruflichen Aus- und Fortbildung. Dazu kann die Gesellschaft alle gesetzlich vorgesehenen Schularten und Schulformen übernehmen. Ferner fördert die Gesellschaft die Jugendhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Übernahme der Trägerschaft und das Betreiben von Kindertagesstätten. Der Satzungszweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Konzep- tion, den Aufbau, die Entwicklung und den Betrieb von Privatschulen, Kinderbetreuungs- einrichtungen und freien Unterrichtseinrichtungen, auch als Ersatz- und/oder als Ergän- zungsschulen. Die Gesellschaft wird gemäß den jeweils aktuell geltenden Privatschulge- setzen der Länder keine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhält- nissen der Eltern im Sinne von Art. 7 Abs. 4 S. 3 Grundgesetz vornehmen. Die Gesell- schaft darf darüber hinaus alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmensgegenstandes dienlich sein können.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Kilian Kißling | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| André Siggemann | Geschäftsführer(in) | Rheine |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.12.2021 | Firmennamensänderung | BEST-Sabel Bildungseinrichtungen gGmbH |
| 17.12.2021 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, sowohl auf dem Gebiet der Allgemeinbildung als auch der beruflichen Aus- und Fortbildung. Dazu kann die Gesellschaft alle gesetzlich vorgesehenen Schularten und Schulformen übernehmen. Ferner fördert die Gesellschaft die Jugendhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Übernahme der Trägerschaft und das Betreiben von Kindertagesstätten. Der Satzungszweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Konzeption, den Aufbau, die Entwicklung und den Betrieb von Privatschulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und freien Unterrichtseinrichtungen, auch als Ersatz- und/oder als Ergänzungsschulen. Die Gesellschaft wird gemäß den jeweils aktuell geltenden Privatschulgesetzen der Länder keine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern im Sinne von Art. 7 Abs. 4 S. 3 Grundgesetz vornehmen. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmensgegenstandes dienlich sein können. |
| 04.11.2014 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, sowohl auf dem Gebiet der Allgemeinbildung als auch der beruflichen Aus- und Fortbildung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Menschen mit Teilleistungsschwächen, speziell Leserechtschreibschwäche und Dyskalkulie. Dazu kann sie die Trägerschaft aller gesetzlich vorgesehenen Schularten und Schulformen übernehmen. 2. Ferner fördert die Gesellschaft die Jugendhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Übernahme der Trägerschaft und das Betreiben von Kindertagesstätten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. der §§ 52 ff der Abgabeordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Die Gesellschaft betreibt eine Gesundheitsschule für Ergotherapeuten und Logopäden und richtet zur Erreichung dieses Unternehmenszwecks eine Praxis ein, die gem. § 124 SGB V zur Abgabe ergotherapeutischer und logopädischer Leistungen berechtigt ist. |
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