Kinder und Jugend der Volkssolidarität Berlin gGmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 96383 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2005.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Bildung, Förderung, Betreuung und psychosoziale Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien einschließlich der Förderung der Völkerverständigung und die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: das Betreiben von Kindertageseinrichtungen nach §§ 22 bis 24 SGB VIII. Dazu gehört die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen sowie die Förderung und Erziehung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit; Die Entwicklung und Durchführung von weiteren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. Begleitete Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII), Begleiteter Umgang (nach § 18,3 SGB VIII), Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe (nach § 30 SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII) etc. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafterin erhält bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft - auch wenn diese eine Gesellschafterin dieser Gesellschaft ist - zur Verwendung von unmittelbar und ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes Landesverband Berlin e.V. und der Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V. Dadurch ist die Gesellschaft dem Bundesverband der Volkssolidarität e.V. angeschlossen. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit dem Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V. und den Unternehmen in seinem Verbund, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, namentlich - Sozialdienste der Volkssolidarität Berlin gGmbH - Krankentransportdienst der Volkssolidarität Berlin gGmbH - PARITÄTISCHES Seniorenwohnen gGmbH - Wuhletal - Psychosoziales Zentrum gGmbH - Altenzentrum "Erfülltes Leben" gGmbH - Dienstleistungsgesellschaft der Volkssolidarität Berlin mbH durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Vermietung/Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen sowie durch die Überlassung von Personal.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 96383 (Stand 25. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Matthias Mayer | Geschäftsführer(in) | Berlin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 96383 (Stand 25. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 23.12.2022 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Bildung, Förderung, Betreuung und psychosoziale Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien einschließlich der Förderung der Völkerverständigung und die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: das Betreiben von Kindertageseinrichtungen nach §§ 22 bis 24 SGB VIII. Dazu gehört die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen sowie die Förderung und Erziehung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit; Die Entwicklung und Durchführung von weiteren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. Begleitete Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII), Begleiteter Umgang (nach § 18,3 SGB VIII), Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe (nach § 30 SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII) etc. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafterin erhält bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft - auch wenn diese eine Gesellschafterin dieser Gesellschaft ist - zur Verwendung von unmittelbar und ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes Landesverband Berlin e.V. und der Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V. Dadurch ist die Gesellschaft dem Bundesverband der Volkssolidarität e.V. angeschlossen. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit dem Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V. und den Unternehmen in seinem Verbund, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, namentlich - Sozialdienste der Volkssolidarität Berlin gGmbH - Krankentransportdienst der Volkssolidarität Berlin gGmbH - PARITÄTISCHES Seniorenwohnen gGmbH - Wuhletal - Psychosoziales Zentrum gGmbH - Altenzentrum "Erfülltes Leben" gGmbH - Dienstleistungsgesellschaft der Volkssolidarität Berlin mbH durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Vermietung/Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen sowie durch die Überlassung von Personal. |
| 23.12.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 21.12.2021 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie die Förderung gemeinnütziger (Förderung der Jugendhilfe) und mildtätiger Zwecke im Sinne der §§ 51, 52 und 53 Abgabenordnung. Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Bildung, Förderung, Betreuung und psychosoziale Unterrstützung von Kindern, Jugendlichenn und Familien einschließlich der Förderung der Völkerverständigung. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: das Betreiben von Kindertageseinrichtungen nach § 22 bis 24 SGB VIII. Dazu gehört die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen sowie die Förderung und Erziehung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Entwicklung und Durchführung von weiteren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. Begleitete Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII), Begleiteter Umgang (nach § 18,3 SGB VIII), Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe (nach § 30 SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII) etc. |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 96383 (Stand 25. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis21,5 Mio. €2 | 307.249 € | 19.862.832 € | — |
| 2023 | 22.956.000 € | 651.000 € | 20.050.887 € | — |
| 2022 | 21.415.537 € | 484.178 € | 19.972.712 € | — |
| 2021 | 19.502.150 € | 72.691 € | 21.662.014 € | — |
| 2020 | 18.849.000 € | 2.281.000 € | 20.839.880 € | — |
| 2019 | 16.124.000 € | 943.000 € | 16.271.602 € | — |
| 2018 | 14.993.000 € | 738.092 € | 15.468.868 € | — |
| 2017 | 14.239.000 € | 1.097.000 € | 14.242.945 € | — |
| 2016 | 12.619.000 € | 764.000 € | 10.547.605 € | — |
| 2015 | 98.100 € | 3.400 € | 9.872.609 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 96383 (Stand 25. August 2026)
USE, Union Sozialer Einrichtungen gGmbH
Berlin · Jugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit)
Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH
Halle · Jugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit)
Caritas-SkF-Essen gGmbH
Essen · Sonstiges Sozialwesen a. n. g. (ohne Jugendarbeit und soziale Beratungsdienste)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 17.814.485 € | 95.2% |
| Abschreibungen | 892.513 € | 4.8% |
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Quelle: Unternehmensregister