Die FF Entertainment GmbH ist ein in Berlin ansässiges Unternehmen, das sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Filmen sowie multimedialen Inhalten spezialisiert hat. Das Portfolio umfasst ein breites Spektrum an Produktionen, darunter TV-, Kino-, Foto-, Animations-, Audio-, Video-, Web- und Bühnenformate. Zusätzlich bietet das Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Games, Internetplattformen sowie begleitende Veranstaltungen und Schulungen an. Die Gesellschaft unterstützt zudem Unternehmen bei kreativen und wirtschaftlichen Optimierungsprozessen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Entwicklung, Herstellung, Beratung und das Vertreiben von Filmen oder multimedialen Inhalten jeder Art als Ganzes oder in Teilen. Dazu gehören TV-, Kino-, Foto-, Animation-, Audio-, Video-, Web- oder Bühnenproduktionen als Ganzes oder in Teilen, mit Verbreitung über alle bestehenden und zukünftigen Vertriebswege und Medien; die Entwicklung, Beratung, Produktion, das Hosting und Vertreiben von Software, Games sowie Internetdienstleistungen und Plattformen jeglicher Art als Ganzes oder in Teilen, sowie ergänzender digitaler und physischer Produkte einschließlich Veranstaltungen, Schulungen und Vorträgen. Ferner die vollständige oder teilweise Unterstützung von Unternehmen bei kreativen und wirtschaftlichen Optimierungen sowie die Beteiligung an Projekten und an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Florian Froschmayer | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 29.10.2024 | Firmennamensänderung | Stay Curious Media GmbH |
| 29.10.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Entwicklung, Herstellung, Beratung und das Vertreiben von Filmen oder multimedialen Inhalten jeder Art als Ganzes oder in Teilen. Dazu gehören TV-, Kino-, Foto-, Animation-, Audio-, Video-, Web- oder Bühnenproduktionen als Ganzes oder in Teilen, mit Verbreitung über alle bestehenden und zukünftigen Vertriebswege und Medien; die Entwicklung, Beratung, Produktion, das Hosting und Vertreiben von Software, Games sowie Internetdienstleistungen und Plattformen jeglicher Art als Ganzes oder in Teilen, sowie ergänzender digitaler und physischer Produkte einschließlich Veranstaltungen, Schulungen und Vorträgen. Ferner die vollständige oder teilweise Unterstützung von Unternehmen bei kreativen und wirtschaftlichen Optimierungen sowie die Beteiligung an Projekten und an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand |
| 29.10.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2019 | Rohergebnis190,9 Tsd. €2 | 72.665 € | — | — |
| 2018 | kleine KapG1 | -18.981 € | 242.193 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 479 € | 246.943 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | -529 € | 264.732 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | -55.650 € | 252.003 € | — |
| 2014 | kleine KapG1 | -27.506 € | 121.450 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | -69.354 € | 107.480 € | — |
| 2012 | kleine KapG1 | -587 € | 41.513 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | 3.132 € | 34.589 € | — |
| 2010 | kleine KapG1 | -18.547 € | 27.291 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.139 € | 6.3% |
| Abschreibungen | 31.234 € | 91.5% |
| Zinsen u. ä. | 762 € | 2.2% |
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