Die First Hand Films Weltvertrieb GmbH ist im Bereich der Produktion, Vermarktung und dem Verleih von Filmen sowie audiovisuellen Medien tätig. Das Unternehmen handelt zudem mit Medienrechten und bietet fachspezifische Beratungsleistungen für juristische und natürliche Personen an. Darüber hinaus fungiert die Gesellschaft als Holding, die sich an Unternehmen mit verwandtem Geschäftszweck beteiligt und deren Geschäftsführung übernimmt. Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte das Unternehmen keine Mitarbeiter.
Der Verleih, der Vertrieb, die Produktion und die Vermarktung von Filmen und anderen audiovisuellen Produkten (Film, TV, neue Medien) unabhängig ihrer technischen Herstellungsart und Verbreitungsmöglichkeit einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Dies schließt den Handel mit Medienrechten - auch in internationaler Struktur - ein sowie fachspezifische Beratung von juristischen und natürlichen Personen im In- und Ausland. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Esther van Messel Shmerling | Geschäftsführer(in) | Zürich/Schweiz |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 26.07.2024 | Änderung der Geschäftsanschrift | Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Haus K, 10179 Berlin |
| 11.05.2015 | Änderung der Geschäftsanschrift | Prinzessinenstraße 29, 10969 Berlin |
| 18.05.2010 | Sitzverlegung | anschrift wird gemäß § 3 |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 3.176 € | 1.788 € | 28.088 € | — |
| 2022 | 0 € | -2.887 € | 26.144 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 1.461 € | 29.211 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 7.077 € | 28.303 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | -5.118 € | 20.551 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 1.573 € | 26.293 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 770 € | 27.034 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | -1.845 € | 26.264 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 367 € | 30.050 € | — |
| 2014 | kleine KapG1 | 14.127 € | 30.464 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Zinsen u. ä. | 2 € | 100.0% |
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