Die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Musikkultur. Dazu werden folgende Orchester und Chöre zur Aufführung von Musikwerken im In- und Ausland und zur Mitwirkung bei Aufnahmen von Musikwerken für Ton- und Bildträgerproduktionen und Rundfunkproduktionen unterhalten: das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (RSO), das Rundfunk Sinfonieorchester Berlin (RSB), der Rundfunkchor Berlin, der RIAS Kammerchor.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Anselm Rose | Geschäftsführer(in) | Alter 57 | Dresden |