Die Gesellschaft ist als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig und spezialisiert sich auf die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB. Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z.B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist. Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 KAGB werden nicht erbracht.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 278912 (Stand 4. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Vanessa Brahmi | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Benjamin Hubner | Geschäftsführer(in) | Graz/Österreich |
| Jennifer Regehr | Geschäftsführer(in) | Starnberg |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 278912 (Stand 4. September 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.09.2025 | Firmenname eingetragen | Sophora Unternehmerkapital GmbH |
| 07.09.2025 | Sitz eingetragen | Berlin |
| 07.09.2025 | Geschäftsanschrift eingetragen | Unter den Linden 21, 10117 Berlin |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 07.09.2025 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 278912 (Stand 4. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Kleinstges.1 | 128.594 € | 458.420 € | 5 |
| 2023 | — | -88.052 € | 433.427 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 278912 (Stand 4. September 2026)
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