Die Helloeightytwo Europe GmbH ist auf die Vermarktung von Künstlern und Labels aus dem K-POP-Sektor in Europa spezialisiert. Das operative Geschäft umfasst den Import und Vertrieb von Tonträgern sowie Merchandise-Artikeln. Zudem plant und realisiert das Unternehmen Konzerte, Tanzveranstaltungen und Marketing-Events. Ergänzend betreibt die Gesellschaft gastronomische Einrichtungen und vermietet Räumlichkeiten für Karaoke-Angebote. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Vermarktung von Künstlern, Plattenfirmen und Musiklabels aus dem Bereich der koreanischen Popmusik (K-POP) in Deutschland und anderen europäischen Ländern; der Import, die Vermarktung und der Vertrieb von Bild- und Tonträgern sowie von Fan- und Merchandise Artikeln aus dem Bereich des K-POP in Deutschland und anderen europäischen Ländern; die Planung und Durchführung von Konzerten und Tanzveranstaltungen sowie von Fan- und Marketing-Events im Bereich des K-POP sowie das Anmieten und Betreiben von Veranstaltungsräumen zwecks Durchführung entsprechender Veranstaltungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern; die Errichtung und das Betreiben gastronomischer Einrichtungen insbesondere in Form von Cafeterien innerhalb der eigenen oder fremden Veranstaltungsräume und die Zubereitung und der Verkauf von Getränken und Speisen; die Vermietung von Räumlichkeiten und Equipment zur Durchführung von Karaoke für Einzelpersonen, kleine bis mittlere Gruppen oder für öffentliche Veranstaltungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 270013 (Stand 4. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ji Kim | Geschäftsführer(in) | Berlin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 270013 (Stand 4. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | -133.399 € | 220.781 € | — |
| 2023 | — | — | 25.000 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 270013 (Stand 4. September 2026)
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