Die Forster Ventures GmbH mit Sitz in Berlin ist eine Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen umfasst. Die Tätigkeit erfolgt dabei ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, unter explizitem Ausschluss erlaubnispflichtiger Geschäfte nach dem KWG oder KAGB. Ergänzend bietet das Unternehmen erlaubnisfreie Beratungsleistungen für andere Unternehmen an. Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 261281 (Stand 3. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Tegtmeier | Geschäftsführer(in) | Berlin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 261281 (Stand 3. September 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.07.2025 | Firmennamensänderung | Forster Ventures GmbH |
| 07.07.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 26.02.2024 | Firmenname eingetragen | Michael Tegtmeier Invest GmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 26.02.2024 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 261281 (Stand 3. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | -5.325 € | 75.729 € | — |
| 2023 | — | — | 12.500 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 261281 (Stand 3. September 2026)
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