Die Rovision UG (haftungsbeschraenkt) mit Sitz in Berlin ist auf den Erwerb, die Verwaltung, die Verwertung sowie die Veräußerung von Vermögensbeteiligungen spezialisiert. Das Unternehmen agiert dabei ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wobei Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Zusätzlich umfasst der Geschäftszweck die Erbringung von erlaubnisfreier Unternehmensberatung. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 5.317 Euro, die vollständig durch Eigenkapital gedeckt ist. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Vermögensbeteiligungen aller Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen sowie die Erbringung von erlaubnisfreier Unternehmensberatung.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 242948 (Stand 2. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Roland-Jorge Püttmann-Holgado | Geschäftsführer(in) | Berlin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 242948 (Stand 2. September 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 09.06.2022 | Firmenname eingetragen | Rovision UG (haftungsbeschränkt) |
| 09.06.2022 | Sitz eingetragen | Berlin |
| 09.06.2022 | Geschäftsanschrift eingetragen | Schönhauser Allee 40, 10435 Berlin |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 09.06.2022 | Stammkapital festgesetzt | — | 500 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 242948 (Stand 2. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | kleine KapG1 | — | 5.317 € | — |
| 2022 | — | — | 5.317 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 242948 (Stand 2. September 2026)
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