Die Volhard Vermoegensverwaltung GmbH mit Sitz in Berlin ist als Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaft tätig. Ihr Unternehmensgegenstand umfasst das Eingehen von Stillhaltergeschäften, die Anlage in Finanzinstrumenten sowie den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen. Zudem ist das Unternehmen im Bereich der Immobilienwirtschaft aktiv, indem es Grundstücke erwirbt, Gebäude errichtet und diese verwaltet. Die Gesellschaft beschäftigt neben dem Geschäftsführer keine weiteren Arbeitnehmer. Volhard Vermögensverwaltung GmbH ist ein Familienunternehmen.
Das Eingehen von Stillhaltergeschäften zur Erzielung von Einnahmen und die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. Der Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Errichtung von Gebäuden auf solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung, insbesondere deren Vermietung und Verwaltung, sowie deren sonstige Verwertung sowie die Beteiligung an Gesellschaften die den vorgenannten Unternehmensgegenstand (ganz oder teilweise) erfüllen. Erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 240409 (Stand 2. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Otto Volhard | Geschäftsführer(in) | Berlin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 240409 (Stand 2. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | — | 4.597 € | 275.836 € | — |
| 2024 | kleine KapG1 | 4.949 € | 245.341 € | — |
| 2023 | — | 4.798 € | 239.377 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 240409 (Stand 2. September 2026)
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