Die Fundamentals-IV-W UG (haftungsbeschraenkt) mit Sitz in Berlin ist eine Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens umfasst. Dies beinhaltet insbesondere den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind von der Geschäftstätigkeit ausdrücklich ausgenommen. Das Unternehmen beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich keine Arbeitnehmer. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 228140 (Stand 2. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Guillaume Petit-Perrin | Geschäftsführer(in) | Berlin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 228140 (Stand 2. September 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 22.01.2024 | Änderung der Geschäftsanschrift | c/o Guillaume Petit-Perrin, Gipsstraße 16b, 10119 Berlin |
| 09.04.2021 | Firmenname eingetragen | Fundamentals-IV-W UG (haftungsbeschränkt) |
| 09.04.2021 | Sitz eingetragen | Berlin |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 09.04.2021 | Stammkapital festgesetzt | — | 300 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 228140 (Stand 2. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | -1.360 € | 1.011 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | -1.224 € | 2.043 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | -1.526 € | 2.069 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | -1.512 € | 800 € | — |
| 2020 | — | — | 300 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 228140 (Stand 2. September 2026)
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