Die Beteiligungsgesellschaft Sternwarte mbH mit Sitz in Berlin fungiert als Holdinggesellschaft für den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen. Das Unternehmen wurde im Jahr 2018 gegründet und ist in das Projekt Bogenhausen involviert, für das es sich zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet hat. Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Arbeitnehmer und wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft DPF AG einbezogen. Die operative Tätigkeit beschränkt sich auf die Verwaltung der eigenen Finanzanlagen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 192281 (Stand 1. November 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Felix Edler von Braun | Liquidator(in) | Berlin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 192281 (Stand 1. November 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 21.03.2018 | Firmennamensänderung | Beteiligungsgesellschaft Sternwarte mbH |
| 21.03.2018 | Änderung der Geschäftsanschrift | Hackescher Markt 2-3, 10178 Berlin |
| 21.03.2018 | Änderung des Gegenstands | Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 21.12.2017 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 192281 (Stand 1. November 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | kleine KapG1 | 387.761 € | — | — |
| 2025 | — | — | 169.401 € | — |
| 2018 | — | -17.896 € | — | 0 |
| 2017 | 0 € | -17.896 € | 553.590 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 192281 (Stand 1. November 2026)
Quelle: Unternehmensregister