Die Conradia Charlottenburg MVZ GmbH betreibt medizinische Versorgungszentren in Berlin zur ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Das Unternehmen erbringt dabei sowohl vertragsärztliche als auch privatärztliche Leistungen. Mit durchschnittlich 28,6 Mitarbeitern ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft. Die finanzielle Absicherung erfolgt durch die Einbindung in den Cashpool der Sana Kliniken AG. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 SGB V und/oder ähnlicher Einrichtungen zur primär ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Berlin und Umgebung. Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben vertragsärztlichen - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist - auch privatärztliche Leistungen erbringen.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 190049 (Stand 1. November 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Edgar Opitz | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Doreen Reichelt | Geschäftsführer(in) | Berlin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 190049 (Stand 1. November 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | ≤ 15 Mio. €1 | -687.817 € | 10.006.757 € | — |
| 2023 | ≤ 15 Mio. €1 | -510.287 € | 9.912.955 € | — |
| 2022 | — | -932.987 € | 7.280.625 € | — |
| 2021 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 7.478.285 € | — |
| 2020 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 8.681.698 € | — |
| 2019 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 6.004.511 € | — |
| 2018 | — | — | 3.863.851 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 190049 (Stand 1. November 2026)
Quelle: Unternehmensregister