Die Entwicklung und Vermarktung von Software im Finanzdienstleistungsbereich und das Erbringen von damit im Zusammenhang stehenden Finanzdienstleistungen, die die Gesellschaft als vertraglich gebundener Vermittler i. S. d. § 2 Abs. 10 des Kreditwesengesetzes ausschließlich im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung eines deutschen Kreditinstituts oder Wertpapierhandelsunternehmens (sog. Haftungsdach) erbringen darf, sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Sonstige Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind, werden nicht erbracht
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Tarek Selim | Geschäftsführer(in) | Zollikon / Schweiz |
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