IBEB Initiative für Bildung und Erziehung Berlin gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 163114 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2014. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung in allen schulischen und außerschulischen Belangen. (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: die Durchführung von Tagungen und Seminaren mit fachbezogenen Referaten für Eltern und die breite Öffentlichkeit, die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, sowie Studentinnen und Studenten, insbesondere durch Kurse, Betreiben von Schulen, Kindergärten, Nachhilfe- und Bildungszentren (4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar zu fördern geeignet sind. Neben den beschriebenen Maßnahmen ist die Gesellschaft zusätzlich berechtigt, andere Unternehmen, Einrichtungen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 2 bzw. 4 AO für steuerbegünstigte Zwecke personell oder technisch zu unterstützen. (5) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Abweichend hiervon darf die Gesellschaft Überschüsse an ihre Gesellschafter ausschütten, sofern diese: - selbst steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne der §§ 51 bis 68 AO sind und - die ausgeschütteten Mittel ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwenden. Über eine Mittelzuwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mittel, die der Gesellschaft von dritter Seite zufließen (z.B. Spenden), dürfen nur für den Gesellschaftszweck verwendet werden. (7) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stiftung für Bildung und Erziehung, Wilhelmstraße 28B - 13593 Berlin, die es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 163114 (Stand 8. Oktober 2026)
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 163114 (Stand 8. Oktober 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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