Die Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen, insbesondere durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis (zum Beispiel nach dem Kreditwesengesetz) befürfen
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 121193 (Stand 27. August 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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