(1) Die Gestaltung, Koordination und Umsetzung nationaler Strategien und öffentlich-privater Programme im Technologiefeld nachhaltige Antriebe im Auftrag der Bundesregierung. Dazu zählen insbesondere die Elektromobilität mit Brennstoffzellen und Batterien einschließlich strombasierter Kraftstoffe sowie die Einführung und der Markthochlauf der Brennstoffzellentechnologie in verkehrlichen und stationären Bereichen. Das Unternehmen ist bundesweit und international tätig. Ziel ist eine abgestimmte und effiziente Forschungsförderung, die Marktaktivierung innovativer Technologien, die Wirtschaftsförderung und die Verfolgung langfristiger gesellschaftlicher energie- und klimapolitischer Ziele. Die Maßnahmen und Aufgaben des Unternehmens umfassen insbesondere - die Steuerung und Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie als ein Gesamtprogramm der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und ggf. weiterer Oberbehörden des Bundes, sowie der Programme zur Elektromobilität des BMVI. Dazu gehört auch die Koordination des Infrastrukturaufbaus für Strom und Wasserstoff im Verkehr sowie weiterer einschlägiger Programme der Bundesregierung in den genannten Technologiefeldern; - die Unterstützung des BMVI bei den Arbeiten zur Fortentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie und der Umsetzung der EU-RL über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (CPT-RL) einschließlich des damit verbundenen Monitorings als Basis für die Analyse und Bewertung spezifischer Maßnahmen; - die Zusammenarbeit und Koordination mit europäischen und internationalen Initiativen inklusive der Vertretung öffentlicher Interessen in relevanten Gremien; - die Kommunikation zu Beteiligten und Öffentlichkeit. Das Unternehmen stimmt sich mit den zuständigen Stellen und Personen bei Bund und Ländern, in Wirtschaft und Forschung sowie mit den relevanten Akteuren auf europäischer und internationaler Ebene ab. (2) Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. (3) Erwerb und Gründung anderer Unternehmen sowie der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dagmar Fehler | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Thomas Eberhardt | Geschäftsführer(in) | Berlin |
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