Conciliamus GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 112090 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2007. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere der steuerbegünstigten Einrichtungen der Johannesstift Diakonie gAG und ihren unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen, bei ihren originären Aufgaben, insbesondere der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Zivilgeschädigte und Behinderte, der Hilfe für Flüchtlinge, von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit den zum Unternehmensverbund der Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, sowie den in Anlage genannten Gesellschaften. Die Leistungen umfassen insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung, Planung, prozessbegleitende Umsetzung und Betrieb von IT-Maßnahmen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dirk Hoyer | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Tino Weichert | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 14.12.2021 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere der steuerbegünstigten Einrichtungen der Johannesstift Diakonie gAG und ihren unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen, bei ihren originären Aufgaben, insbesondere der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Zivilgeschädigte und Behinderte, der Hilfe für Flüchtlinge, von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit den zum Unternehmensverbund der Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, sowie den in Anlage genannten Gesellschaften. Die Leistungen umfassen insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung, Planung, prozessbegleitende Umsetzung und Betrieb von IT-Maßnahmen. |
| 14.12.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 27.08.2018 | Änderung des Gegenstands | Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung, Planung, prozessbegleitende Umsetzung und Betrieb von ITMaßnahmen. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 27.08.2018 | Kapitalerhöhung | +1.000 € | 26.000 € |
| 26.02.2008 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | 246.133 € | 5.671.423 € | — |
| 2023 | 14.285.485 € | 129.263 € | 6.041.129 € | — |
| 2022 | 13.254.740 € | 68.307 € | 5.351.028 € | — |
| 2021 | 12.311.253 € | 341.994 € | 6.051.108 € | — |
| 2020 | 13.039.874 € | 47.969 € | 7.956.914 € | — |
| 2019 | 11.058.672 € | 25.036 € | 7.703.694 € | — |
| 2018 | 10.317.400 € | 26.153 € | 7.413.242 € | — |
| 2017 | — | 1.027 € | 664.815 € | — |
| 2016 | — | 49.344 € | 690.796 € | — |
| 2015 | — | 5.833 € | 550.851 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 5.040.752 € | 33.8% |
| Materialaufwand | 5.840.858 € | 39.2% |
| Abschreibungen | 3.993.020 € | 26.8% |
| Zinsen u. ä. | 40.472 € | 0.3% |
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