Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO) f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO) g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, sowie das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Gesellschaft erbringt verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen, für konzernverbundene Unternehmen der BG-Kliniken Klinikverbund der gesetzlichen Unfallsicherung gGmbH, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen sowie Energieversorgungsleistungen. Die Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. §§ 65 ff. AO erbracht. Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke der Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden. Die Gesellschaft darf Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 beliefern und versorgen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Dziuba | Geschäftsführer(in) | Hohen Neuendorf |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 10.01.2022 | Firmennamensänderung | BG Kliniken Dienstleistungen gGmbH |
| 10.01.2022 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO) f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO) g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, sowie das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Gesellschaft erbringt verschiedene Dienstund Versorgungsleistungen, für konzernverbundene Unternehmen der BG-Kliniken Klinikverbund der gesetzlichen Unfallsicherung gGmbH, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen sowie Energieversorgungsleistungen. Die Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. §§ 65 ff. AO erbracht. Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke der Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden. Die Gesellschaft darf Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 beliefern und versorgen. |
| 10.01.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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