Die Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung, und zwar auf den Gebieten der Jugendhilfe, der Erziehung und der Bildung. Schwerpunkte liegen in der Förderung europäischer Bildung und Erziehung mit dem Ziel der Förderung der herkunftsunabhängigen Chancengleichheit sowie in der Unterstützung bzw. Umsetzung von Bildungs- und Kulturprogrammen des Europäischen Parlaments bzw. seiner internationalen Partner. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Insbesondere ist sie Trägerin von mehrsprachigen Kindergärten und Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Die Gesellschaft kann außerdem Ergänzungsschulen und ähnliche Weiter- und Fortbildungsstätten betreiben sowie Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie von soziokulturellen Zentren für Jugendliche sein. Bei mind. 25 % der Schüler wird hierbei keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Grundgesetz und der Privatschulgesetze der Länder vorgenommen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, der Satzung entsprechende Zwecke zu verwenden hat. Der Gesellschaft ist es gestattet, zur gemeinsamen Zweckverfolgung planmäßig mit anderen gemeinnützigen Gesellschaften zusammenzuwirken. Die Zweckverwirklichung erfolgt derart, dass die Gesellschaft der Berlin Cosmopolitan School Campus gGmbH ein Darlehen für den Erwerb des Grundstücks Müggelheimer Damm 145 in 12559 Berlin gewährt. Die Berlin Cosmopolitan School Campus gGmbH wird auf dem Standort ein Bildungszentrum errichten. In dem Bildungszentrum werden diverse Mieter einen Bildungsbetrieb unterhalten. Zur Erzielung weiterer Einnahmen wird es der Berlin Cosmopolitan School Campus gGmbH auch gestattet an nicht gemeinnützige Mieter zu vermieten. Gemeinnützige Mieter haben immer Vorrang.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
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| Yvonne Wende | Geschäftsführer(in) | Alter 60 | Berlin |
| Name | Aktualisiert am | |
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Aktueller Abdruck (AD) | ||
Chronologischer Abdruck (CD) |