Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen, vermitteln und veräußern. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs-/Immobilienwirtschaft und der Wohnumfeldgestaltung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch die Gestaltung und Pflege von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe. Die Genossenschaft kann auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen betreiben. Die Genossenschaft räumt jedem Mitglied, das eine Förderung nach § 17 Eigenheimzulagengesetz erhalten hat, unwiderruflich das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihm zu Wohnzwecken benutzten Wohnungen ein.
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| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
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| 21.08.2008 | Änderung des Gegenstands | Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen, vermitteln und veräußern. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs-/Immobilienwirtschaft und der Wohnumfeldgestaltung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch die Gestaltung und Pflege von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe. Die Genossenschaft kann auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen betreiben. Die Genossenschaft räumt jedem Mitglied, das eine Förderung nach § 17 Eigenheimzulagengesetz erhalten hat, unwiderruflich das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihm zu Wohnzwecken benutzten Wohnungen ein. |
| 18.10.2005 | Firmenname eingetragen | Wohnungsgenossenschaft "Grüne Mitte" Hellersdorf eG |
| 18.10.2005 | Sitz eingetragen | Berlin |
| 18.10.2005 | Gegenstand eingetragen | Die Genossenschaft kann Grundstücke und Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten und erwerben, vermitteln und betreuen. Die Genossenschaft wird alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und der Wohnumfeldgestaltung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch die Gestaltung und Pflege von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft räumt jedem Mitglied, das eine Förderung nach § 17 Eigenheimzulagengesetz erhalten hat, unwiderruflich das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihm zu Wohnzwecken benutzten Wohnungen ein. Den Mitgliedern ist die Möglichkeit zu eröffnen, die Umwandlung der Wohnungen in Wohnungseigentum zu verlangen und die Übertragung des Wohnungseigentums auf die Mitglieder zu fordern. Die Genossenschaft hat, wenn mehr als die Hälfte der wohnenden Mitglieder eines Gebäudes schriftlich zugestimmt hat, die Wohnungen dieses Gebäudes oder wenn die Mehrheit aller Mitglieder schriftlich zugestimmt hat, alle Wohnungen umzuwandeln und an die Wohnenden zu veräußern. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchst. e) die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen betreiben. Zur Erreichung und/oder Sicherung des Zwecks der Genossenschaft darf die Genossenschaft im Inland Beteiligungen erwerben und Tochtergesellschaften errichten. |
| Name | Typ | Alter | Stadt |
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| Michael Mike Rohleder | Vorstand | Alter 46 | Berlin |
| Dennis Gerd Liebezeit | Vorstand | Alter 46 | Berlin |