Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von sozialen Einrichtungen, insbesondere von vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und die Förderung und Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Behindertenhilfe und Bildung durch die Beschaffung von Mitteln. Die Gesellschaft ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen nicht zur Verwirklichung des Zwecks eingesetzt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Manfred Vetterl | Geschäftsführer(in) | Pegnitz |
| Horst Wiesent | Geschäftsführer(in) | Bayreuth |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 30.08.2017 | Änderung der Geschäftsanschrift | Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth |
| 20.01.2016 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand berichtigt nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von sozialen Einrichtungen, insbesondere von vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und die Förderung und Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Behindertenhilfe und Bildung durch die Beschaffung von Mitteln. Die Gesellschaft ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen nicht zur Verwirklichung des Zwecks eingesetzt werden. |
| 22.12.2015 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand geändert, nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von sozialen Einrichtungen, insbesondere von vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und die Förderung und Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Behindertenhilfe und Bildung durch die Beschaffung von Mitteln. Die Gesellschaft ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen nicht zur Verwirklichung des Zwecks eingesetzt werden. |
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