Der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des Sozialgesetzbuchs (§ 95 SGB V) mit Zweigniederlassungen auf dem Gebiet des Landkreises Haßberge. Zweck der Gesellschaft ist die Stärkung und Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Landkreis Haßberge durch Ergänzung einzelner Fachrichtungen der Haßberg-Kliniken um Leistungen im ambulanten Bereich. Daneben ist Zweck der Gesellschaft die Sicherung der ambulanten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Landkreis Haßberge im Rahmen der Daseinsvorsorge. Der Gesellschaftszweck nach Abs. 2 Satz 1 wird verwirklicht durch Errichtung und Betrieb des in Abs. 1 genannten MVZ räumlich und organisatorisch angegliedert an die Krankenhäuser in Haßfurt und Ebern als ambulante ärztlich geleitete Einrichtung. Der Gesellschaftszweck nach Abs. 2 Satz 2 wird verwirklicht durch Ubernahme von allgemein- und fachärztlichen Sitzen, soweit der Sitz nicht von einem privaten Arzt übernommen wird und dadurch eine Versorgungslücke geschlossen wird, und Einbringen der Arztsitze in das MVZ nach Abs. 1. Schon die beabsichtigte Übernahme eines Sitzes i.S.v. Abs. 3 Satz 2 ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt für den Erwerb des Sitzes. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Gemeinnützigkeit und des Art. 75 LKrO alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des Gesellschaftszwecks und des Art. 80 Abs. 2 LKrO an anderen Unternehmen beteiligen und sie erwerben oder in geeigneter Weise mit solchen Unternehmen zusammenarbeiten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Regina Steenbeek-Schacht | Geschäftsführer(in) | Borgwedel |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 19.09.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 15.09.2017 | Änderung des Gegenstands | Der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des Sozialgesetzbuchs (§ 95 SGB V) mit Zweigniederlassungen auf dem Gebiet des Landkreises Haßberge. Zweck der Gesellschaft ist die Stärkung und Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Landkreis Haßberge durch Ergänzung einzelner Fachrichtungen der Haßberg-Kliniken um Leistungen im ambulanten Bereich. Daneben ist Zweck der Gesellschaft die Sicherung der ambulanten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Landkreis Haßberge im Rahmen der Daseinsvorsorge. Der Gesellschaftszweck nach Abs. 2 Satz 1 wird verwirklicht durch Errichtung und Betrieb des in Abs. 1 genannten MVZ räumlich und organisatorisch angegliedert an die Krankenhäuser in Haßfurt und Ebern als ambulante ärztlich geleitete Einrichtung. Der Gesellschaftszweck nach Abs. 2 Satz 2 wird verwirklicht durch Ubernahme von allgemein- und fachärztlichen Sitzen, soweit der Sitz nicht von einem privaten Arzt übernommen wird und dadurch eine Versorgungslücke geschlossen wird, und Einbringen der Arztsitze in das MVZ nach Abs. 1. Schon die beabsichtigte Übernahme eines Sitzes i.S.v. Abs. 3 Satz 2 ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt für den Erwerb des Sitzes. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Gemeinnützigkeit und des Art. 75 LKrO alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des Gesellschaftszwecks und des Art. 80 Abs. 2 LKrO an anderen Unternehmen beteiligen und sie erwerben oder in geeigneter Weise mit solchen Unternehmen zusammenarbeiten. |
| 15.09.2017 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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