Die TauroKon Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Porta Westfalica erbringt geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen sowie treuhänderische Tätigkeiten gemäß StBerG und BOStB. Das Unternehmen ist zudem zum Erwerb und zur Verwaltung von Beteiligungen an steuerberatenden Gesellschaften sowie zur Übernahme von Geschäftsführungsmandaten befugt, schließt jedoch gewerbliche Handels- und Bankgeschäfte explizit aus.
(1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. (4) Gegenstand des Unternehmens ist auch der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften deren Gegenstand die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gern. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG ist, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei derartigen Gesellscliatten. (5) Gegenstand des Unternehmens sind auch Treuhänderische und andere Tätigkeiten im Sinne des § 39 BOStB.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thorsten Krumme | Geschäftsführer(in) | Porta Westfalica |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 13.04.2011 | Firmennamensänderung | TauroKon Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft |
| 13.04.2011 | Änderung des Gegenstands | (1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. (4) Gegenstand des Unternehmens ist auch der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften deren Gegenstand die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gern. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG ist, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei derartigen Gesellscliatten. (5) Gegenstand des Unternehmens sind auch Treuhänderische und andere Tätigkeiten im Sinne des § 39 BOStB. |
| 13.04.2011 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 21.10.2010 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2011 | — | — | 39.026 € | — |
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