Der Betrieb von Krankenhäusern und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Schwerpunktkrankenhauses (insbesondere mit Geburtshilfe, Neurologie und Stroke Unit); medizinische Versorgung; Gründung und Erwerb Medizinischer Versorgungszentren; die Erbringung aller ambulanten Leistungen, welche Krankenhäusern nach dem SGB V gestattet sind; das Eingehen von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern; Aus- und Weiterbildung für medizinische und andere Krankenhausberufe.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Oliver Adolph | Geschäftsführer(in) | Alter 50 | Bad Urach |