Die Erbringung folgender erlaubnispflichtiger Finanzdienstleistungen: Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der Finanzdienstleistungen kein Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen und nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln - §33 Abs 1 lit a) KWG.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Conrad Lauterbach | Geschäftsführer(in) | Bad Homburg v. d. Höhe |
| Riklef von Schüssler | Geschäftsführer(in) | Bad Homburg |
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