Die Lech-Stahl Technologie GmbH mit Sitz in Meitingen ist auf Werk- und Brandschutz für industrielle und gewerbliche Unternehmen spezialisiert. Das Unternehmen bietet Sicherheitsdienstleistungen, Werkfeuerwehren sowie Reinigungs-, Reparatur- und Instandhaltungsleistungen an. Zudem umfasst das Portfolio diverse Industriedienstleistungen für Kunden. Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 85 Mitarbeiter. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Werk- und Brandschutz für industrielle und gewerbliche Unternehmen einschließlich des Sicherheitsdienstes und Werkfeuerwehren sowie Reinigungs-, Reparatur- und Instandhaltungsleistungen und Industriedienstleistungen.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRB 33146 (Stand 1. November 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Martin Kießling | Geschäftsführer(in) | Dortmund |
| Alexander Trost | Geschäftsführer(in) | Köln |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRB 33146 (Stand 1. November 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 10.03.2020 | Firmennamensänderung | Lech-Stahl Technologie GmbH |
| 10.03.2020 | Änderung des Gegenstands | Werk- und Brandschutz für industrielle und gewerbliche Unternehmen einschließlich des Sicherheitsdienstes und Werkfeuerwehren sowie Reinigungs-, Reparatur- und Instandhaltungsleistungen und Industriedienstleistungen. |
| 10.03.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 13.12.2018 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRB 33146 (Stand 1. November 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | ≤ 15 Mio. €1 | — | 1.066.481 € | 85 |
| 2022 | kleine KapG1 | — | 265.450 € | 55 |
| 2021 | kleine KapG1 | — | 346.476 € | 50 |
| 2020 | — | — | 227.000 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRB 33146 (Stand 1. November 2026)
Quelle: Unternehmensregister