Die Kissinger Betonstahlbiegerei und Stahlhandel GmbH mit Sitz in Kissing betreibt eine Eisenbiegerei und handelt mit Baustahl sowie diversen Bauartikeln. Zu den operativen Kernaufgaben gehören das Verlegen von Baustahl sowie die Planung und Erstellung von Bewehrungen für Stahlbeton. Das Unternehmen ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB eingestuft und unterliegt den entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften. Kissinger Betonstahlbiegerei und Stahlhandel GmbH ist ein Familienunternehmen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Betrieb einer Eisenbiegerei, das Verlegen von Baustahl, der Handel mit Baustahl und Bauartikeln aller Art, die Planung und Erstellung von Bewehrungen aller Art für Stahlbeton, sowie alle ähnlichen Geschäfte.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRB 17089 (Stand 1. November 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Gabriele Noe | Geschäftsführer(in) | Wackersberg |
| Markus Noe | Geschäftsführer(in) | Königsdorf |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRB 17089 (Stand 1. November 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 14.10.2010 | Geschäftsanschrift eingetragen | Münchner Str. 18, 86438 Kissing |
| 17.07.2002 | Firmenname eingetragen | Kissinger Betonstahlbiegerei und Stahlhandel GmbH |
| 17.07.2002 | Sitz eingetragen | Kissing |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 17.07.2002 | Stammkapital festgesetzt | — | 600.000 DM |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRB 17089 (Stand 1. November 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | kleine KapG1 | — | 4.954.068 € | — |
| 2017 | — | — | 5.064.849 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRB 17089 (Stand 1. November 2026)
Quelle: Unternehmensregister