Bezirkskliniken Schwaben KU Anstalt des öffentlichen Rechts des Bezirks Schwaben ist ein Unternehmen mit Sitz in Augsburg. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRA 16251 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2007. Bei Bezirkskliniken Schwaben KU Anstalt des öffentlichen Rechts des Bezirks Schwaben ist die Unternehmensnachfolge derzeit offen.
Aufgaben i.S.v. Art. 48 Abs. 3 Nr. 1 BezO sowie Betrieb von Bezirkskrankenhäuser, Pflegeheime für seelisch pflegebedürftige Menschen sowie Heilpädagogische Heime für seelisch behinderte Menschen. Das Unternehmen führt Fachkrankenhäuser für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sowie Neurochirurgie, Neurologie und gegebenenfalls vom Bezirkstag festgelegte weitere Disziplinen. Hierzu gehören Ausbildungseinrichtungen des Gesundheitsdienstes, Forschungs- und Lehrbetrieb und im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, welche die Aufgaben der Krankenhäuser und sonstigen Gesundheitseinrichtungen fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das Kommunalunternehmen hat insbesondere die Aufgabe, Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Schwaben in Augsburg, Aichach und Zusmarshausen (Bezirkskrankenhaus Augsburg; Psychiatrische Institutsambulanz Aichach, Heilpädagogisches Heim in Zusmarshausen), in Günzburg (Bezirkskrankenhaus Günzburg mit Pflegeheim und Heilpädagogischem Heim) sowie in Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Obergünzburg und Buchloe (Bezirkskrankenhaus Donauwörth; Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren mit Pflegeheim und Heilpädagogische Heime Kaufbeuren und Buchloe; Bezirkskrankenhaus Kempten mit Abteilung Lindau; Bezirkskrankenhaus Memmingen; Günztalklinik Obergünzburg) organisatorisch zu einem Gesamtunternehmen zusammenzufassen. Das Kommunalunternehmen erbringt ambulante Leistungen sowie Leistungen der Pflege, Rehabilitation, Heilpädagogik, Aus-, Fort-, Weiter- und Schulbildung sowie Prävention und die Aufgaben des hoheitlichen Vollzugs strafgerichtlicher Entscheidungen nach dem Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz i. V. m. §§ 63, 64 StGB und § 126 a StPO (Maßregelvollzug) unter Beachtung aller staatlicher Vorgaben sowie die Aufgaben im Vollzug des BayPsychKHG und sonstiger auf gesetzlicher Grundlage durchgeführter freiheitsentziehender Maßnahmen.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRA 16251 (Stand 24. September 2026)
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRA 16251 (Stand 24. September 2026)
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Augsburg, HRA 16251 (Stand 24. September 2026)
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